@@ -273,14 +273,14 @@ 1. Eine Kommission hat folgende allgemei
- Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
bestimmt.
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
melden.
3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
Kommission melden.
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
eine Kommissionssitzung einberufen.