@@ -79,13 +79,13 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
Generalversammlung abgeändert werden.
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen