@@ -175,16 +175,14 @@ 6.16 Ein ordentliches Mitglied kann eine
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
6.17 Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens
zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
welche von der (A)MV gewählt werden.
7. Vorstand