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Satzung.rst
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@@ -331,13 +331,13 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden