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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
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.. **Anmerkung:**
 

	
 
.. *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 
   *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
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1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 
@@ -41,25 +40,25 @@ 2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
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1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 
@@ -104,33 +103,37 @@ 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
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1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
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1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
@@ -180,29 +183,31 @@ 13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
.. _Vorstand:
 

	
 
VII Vorstand
 
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1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
@@ -240,46 +245,52 @@ 9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, 
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
.. _ChaosMeetings:
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
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1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
.. _Finanzprüfer:
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
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1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
.. _Kommissionen:
 

	
 
X Kommissionen
 
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1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
   bestimmt.
 
@@ -298,26 +309,28 @@ 6. Entscheidungen werden in den Kommissi
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
   - Pressekommission
 
   - Vereinslokalkommission
 
   - Pressekommission_
 
   - Vereinslokalkommission_
 

	
 
.. _Pressekommission:
 

	
 
XI Pressekommission
 
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1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
 
@@ -347,24 +360,26 @@ 8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
   möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
.. _Vereinslokalkommission:
 

	
 
XII Vereinslokalkommission
 
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1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, strukturelle Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern