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Satzung.rst
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
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.. **Anmerkung:**
 

	
 
.. *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 
   *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
@@ -47,13 +46,13 @@ 1. Der Verein versteht 3 verschiedene Ty
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
@@ -110,21 +109,25 @@ 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
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1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
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1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
@@ -186,17 +189,19 @@ 15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
.. _Vorstand:
 

	
 
VII Vorstand
 
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1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
@@ -246,12 +251,14 @@ 10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
.. _ChaosMeetings:
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
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1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
@@ -259,21 +266,25 @@ 2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
.. _Finanzprüfer:
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
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1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
.. _Kommissionen:
 

	
 
X Kommissionen
 
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1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
@@ -304,14 +315,16 @@ 7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 

	
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
   - Pressekommission
 
   - Vereinslokalkommission
 
   - Pressekommission_
 
   - Vereinslokalkommission_
 

	
 
.. _Pressekommission:
 

	
 
XI Pressekommission
 
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1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 
@@ -353,12 +366,14 @@ 9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
.. _Vereinslokalkommission:
 

	
 
XII Vereinslokalkommission
 
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1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten: