File diff 03b07383a14c → 65bf28cbf64d
Satzung.rst
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@@ -81,13 +81,13 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen