|
@@ -25,13 +25,13 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende
|
|
|
- Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
|
|
|
- Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
|
|
|
senden
|
|
|
- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
|
|
|
- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
|
|
|
|
|
|
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
|
|
|
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
|
|
|
Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
|
|
|
|
|
|
4. Mitgliedschaft
|
|
|
=================
|
|
|
|
|
|
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
|
|
@@ -53,30 +53,30 @@ 4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich
|
|
|
|
|
|
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
|
|
|
mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
|
|
|
|
|
|
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
|
|
|
zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
|
|
|
jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
|
|
|
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
|
|
|
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
|
|
|
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
|
|
|
|
|
|
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
|
|
|
"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
|
|
|
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
|
|
|
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
|
|
|
|
|
|
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
|
|
|
zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
|
|
|
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
|
|
|
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
|
|
|
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
|
|
|
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
|
|
|
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
|
|
|
Einkommen festgelegt.
|
|
|
|
|
|
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
|
|
|
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
|
|
|
zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
|
|
|
eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
|
|
|
Generalversammlung abgeändert werden.
|
|
|
|
|
|
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
|
|
|
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
|
|
@@ -114,13 +114,13 @@ 6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
|
|
|
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
|
|
|
stattfinden.
|
|
|
|
|
|
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
|
|
|
festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
|
|
|
Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
|
|
|
muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
|
|
|
muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
|
|
|
|
|
|
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
|
|
|
|
|
|
1. Änderung der Satzung
|
|
|
2. Wahl eines Vorstands
|
|
|
3. Überprüfung der Finanzen
|
|
@@ -214,13 +214,13 @@ 7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
|
|
|
|
|
|
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
|
|
|
Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
|
|
|
hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
|
|
|
über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
|
|
|
sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
|
|
|
Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
|
|
|
Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
|
|
|
Person, gewählt werden:
|
|
|
|
|
|
- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
|
|
|
- Rücktritt von seiner aktuellen Position
|
|
|
- Ausscheidung aus dem Verein
|
|
|
|
|
@@ -238,21 +238,21 @@ 9. Finanzprüfer
|
|
|
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
|
|
|
gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
|
|
|
Vereinsmitglieder sein.
|
|
|
|
|
|
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
|
|
|
|
|
|
- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
|
|
|
- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
|
|
|
- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
|
|
|
erklären und zu übergeben.
|
|
|
|
|
|
10. Auflösung des Vereins
|
|
|
=========================
|
|
|
|
|
|
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
|
|
|
allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
|
|
|
allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
|
|
|
|
|
|
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
|
|
|
zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
|
|
|
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
|
|
|
|
|
|
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
|