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@@ -63,43 +63,29 @@ 4. Der Vorstand kann Personen, die sich
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5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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6. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
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die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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Einkommen festgelegt.
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9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein.
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10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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12. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
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11. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
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kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
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14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
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@@ -108,9 +94,9 @@ 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
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Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
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15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
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@@ -311,7 +297,7 @@ 6. Entscheidungen werden in den Kommissi
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7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
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gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
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gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
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gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).
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8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
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besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
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