@@ -79,15 +79,15 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
Generalversammlung abgeändert werden.
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines