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@@ -131,13 +131,13 @@ 4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
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1. Änderung der Satzung
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2. Wahl eines Vorstands
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3. Überprüfung der Finanzen
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4. Auflösung des Vereins
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5. Ausschließung eines Mitglieds
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6. Einführung einer neuer Komission
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6. Einführung einer neuer Kommission
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7. Auflösung einer Kommission
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5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
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@@ -153,13 +153,13 @@ 8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
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9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
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10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
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sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
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mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
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mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
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vertreten.
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11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
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einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
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@@ -182,13 +182,13 @@ 16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
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18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
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sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
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19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
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19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
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VII Vorstand
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1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
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und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
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@@ -261,36 +261,36 @@ 1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
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- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
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erklären und zu übergeben.
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X Kommissionen
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1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
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1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
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- Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
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vergangene und folgende Aktivitäten
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- Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
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2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
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2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
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bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
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3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
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3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
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kandidieren.
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4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
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4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
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kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
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5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
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6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
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eine Kommissionssitzung einberufen.
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7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
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7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden, wenn mindestens 50% der
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Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
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Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
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Kommission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Kommission
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anwesend sein.
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8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
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9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
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@@ -321,13 +321,13 @@ 4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
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und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
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5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
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Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
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auskennen.
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6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
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6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
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müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
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werden.
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7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
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beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
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durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
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@@ -340,13 +340,13 @@ 7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
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8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
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kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
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9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
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archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
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kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
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kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
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sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
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- Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
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- Onlineartikel müssen kopiert werden
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- Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
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@@ -365,27 +365,27 @@ 3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommiss
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4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
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Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
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(CIRCL) weitergeleitet werden.
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5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
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Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
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Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
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Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Maßnahmen durchführen.
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XIII Hackerspacekommission
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1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
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sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
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sich um das Vereinslokal, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
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Diese beinhalten:
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- Große, bauliche Veränderungen
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- Reparaturen
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- Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
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- Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
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- Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
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- Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
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- Größere Investitionen, welche Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
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- Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
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2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
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3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
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Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
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