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@@ -80,26 +80,26 @@ 9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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eines aktiven Engagements im Verein.
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10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
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ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
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Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
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13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
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kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
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14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
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möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
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Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
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für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
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kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
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Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
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15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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@@ -135,25 +135,25 @@ 4. Die MV kann einberufen werden, wenn f
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4. Auflösung des Vereins
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5. Ausschließung eines Mitglieds
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6. Einführung einer neuen Kommission
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7. Auflösung einer Kommission
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5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
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6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
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Befugnisse.
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7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
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7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
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anwesend sind.
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8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
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muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
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10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
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sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
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mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
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@@ -402,13 +402,13 @@ 2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
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3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
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in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
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den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
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Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
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sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
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gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
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der (A)MV bestimmt.
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XV Nationales Gesetz
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1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
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"Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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"Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.
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