@@ -175,14 +175,14 @@ 6.16 Ein ordentliches Mitglied kann eine
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.
6.17 Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens
zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
welche von der (A)MV gewählt werden.
7. Vorstand