@@ -178,8 +178,8 @@ 6.16 Ein ordentliches Mitglied kann eine
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.
6.17 Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens
zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,