@@ -289,25 +289,28 @@ 10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie j
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
anwesend sein.
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
- Pressekommission
- Hackerspacekommission
11. Pressekommission
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11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
zwischen der Presse und dem Verein.
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.