@@ -295,13 +295,16 @@ 10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
- Pressekommission
- Hackerspacekommission
11. Pressekommission
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