@@ -85,13 +85,13 @@ 4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
eingereicht werden.
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise