@@ -147,26 +147,26 @@ 6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
Majorität, falls nicht anders definiert.
Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.