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Satzung.rst
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@@ -100,12 +100,15 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
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1. Die Organe des Vereins sind: