@@ -165,25 +165,27 @@ 6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
Verein.
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
sein. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
vertreten.
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
welche von der (A)MV gewählt werden.
7. Vorstand
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