@@ -90,13 +90,13 @@ 4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.