@@ -208,14 +208,15 @@ 7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
Monate eine AMV einberufen.
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten