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Satzung.rst
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@@ -159,32 +159,29 @@ 6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.