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@@ -46,36 +46,36 @@ 4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
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4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
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um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
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ordentlichen Mitglieds.
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4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
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4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
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die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
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4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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Einkommen festgelegt.
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
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zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
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Generalversammlung abgeändert werden.
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