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Dennis Fink
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
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1. Gründungsmitglieder
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1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
    L-2143, Luxemburg registriert.

2. Name & Sitz
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2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".

2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.

3. Objektive
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3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:

    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
      senden
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen

3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)

4. Mitgliedschaft
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4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:

    - ordentliche Mitglieder
    - Ehrenmitglieder
    - unterstützende Mitglieder

4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.

4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.

4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
    ordentlichen Mitglieds.

4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.

4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.

4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.

4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
    Einkommen festgelegt.

4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
    Generalversammlung abgeändert werden.

4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.

4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
     eingereicht werden.

4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.

4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.

4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.

5. Organe des Clubs
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5.1 Die Organe des Clubs sind:

    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
    - Vorstand
    - ChaosMeetings

6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
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6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
    stattfinden.

6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.

6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:

    1. Änderung der Satzung
    2. Wahl eines Vorstands
    3. Überprüfung der Finanzen
    4. Auflösung des Vereins
    5. Ausschließung eines Mitglieds

6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.

6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.

6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.

6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).

6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.

6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.

6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.

6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.

6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
     Verein.

6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.

6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.

6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.

6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.

6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
     welche von der (A)MV gewählt werden.

7. Vorstand
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
    gewählt werden müssen.

7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.

7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
    kandidiert, beinhalten.

7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
    Monate eine AMV einberufen.

7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.

7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.

7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
    Person, gewählt werden:

    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
    - Ausscheidung aus dem Verein

8. ChaosMeetings
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8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.

9. Finanzprüfer
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9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
    Vereinsmitglieder sein.

9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:

    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
      erklären und zu übergeben.

10. Auflösung des Vereins
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10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.

10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.

11. Nationales Gesetz
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11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.