dace1f0d032f Dennis Fink 2014-06-23 23:33:17
Added current statutes version
f11694759f84 Dennis Fink 2014-06-24 01:04:52
Added points after numbers in title to be consistent with the rest of
the document
52644c062e27 Dennis Fink 2014-06-24 01:20:37
Spelling error
297eca88d628 Dennis Fink 2014-06-24 01:26:27
Spelling error
35d0c1ab43dc Dennis Fink 2014-06-24 01:27:20
Spelling error
c1b4c37f38b7 Dennis Fink 2014-06-24 01:42:28
Spelling error
c74950c26acc Dennis Fink 2014-06-24 01:45:55
Space to much
4299c2dbe1b1 Dennis Fink 2014-06-24 02:01:54
Spelling error
103d39c5c53e Dennis Fink 2014-06-24 02:17:41
Spelling error
75f3b40e46af Dennis Fink 2014-07-07 20:00:35
A lot of spell error fix
17903099e6f2 Dennis Fink 2014-06-24 00:02:51
Change "nach simpler Majorität" to "nach "einfacher Majorität" to be
consistent with the rest of the document
f4900c509061 Dennis Fink 2014-06-24 00:50:56
Added . to the end of the title to be consistent with other publications
we've done
6e3de37ec83a Dennis Fink 2014-06-24 00:54:18
Rephrased paragraph 4.2 to be more easily understandable
3f1d969e1fe2 Dennis Fink 2014-06-24 00:55:27
Changed place of the fee for working people, to be consistent with the
other paragraphs about the membership fee
7c68f6e509b7 Dennis Fink 2014-06-24 00:58:42
Change date until the membership fee must be paid from 23rd Februrary to
31st March. This is easier for our treasurer to handle and it easier to
check which members have the right to vote at the GA as the GA must be
held in the first quarter of the year. So every person which was member
in the previous year can vote on the GA and those who have paid the
membership fee for the current year
ffea891527b9 Dennis Fink 2014-06-24 01:01:06
Changed definiton when the person must pay the monthly membership fee.
This is now consistent with paragraph 4.11 and more clear. It is also
easier for the treasurer to push out membership fee reminders in the new
year, as he only has to get the member list of the previous year.
f4c2136d42d8 Dennis Fink 2014-06-24 01:01:49
Changed '31. Dezember' to '31ten Dezember' to be consistent with the
rest of the document
710848c745f4 Dennis Fink 2014-06-24 01:03:28
Putted the membership fee change clause into an own paragraph and
adjusted subsequent numbers
03b07383a14c Dennis Fink 2014-06-24 01:19:36
Changed 4.11 to be easier to understand
65bf28cbf64d Dennis Fink 2014-06-24 01:25:24
Spelling error
b8a0207344c9 Dennis Fink 2014-06-24 01:26:02
Changed Organisation to Verein to be more consistent with the rest of
the document
03e8551af4c7 Dennis Fink 2014-06-24 01:27:02
Spelling error
b1068c25c55f Dennis Fink 2014-06-24 01:28:24
Changed 'abgesondert werden' to 'ausgeschlossen werden' in 4.14. It more
correct and friendlier.
dbbc98852842 Dennis Fink 2014-06-24 01:29:31
Added 'über' which is more correct
f55a5bbf6035 Dennis Fink 2014-06-24 01:31:48
added 'über folgende Themen entschieden werden muss' to 6.3 . This
clearifies tha paragraph
a8d9867c6f19 Dennis Fink 2014-06-24 01:35:15
Moved paragraph 6.16 to 6.4
6dbce4b29858 Dennis Fink 2014-06-24 01:38:12
Added paragraph 6.6 to declare that an EGA doesn't need 2 thirds of
members to decide stuff
647492a1d7b8 Dennis Fink 2014-06-24 01:41:30
Set invitation into own paragraph and added that also invitations for an
EGA must be send out 14 days in advance
5176f1a3d6ee Dennis Fink 2014-06-24 01:41:57
Spelling error
f7ec7ffa8cbe Dennis Fink 2014-06-24 01:43:56
Removed paragraph 6.13 as we state in 7.1 that the size of the committee
is between 3 and 6 people
227f424652e8 Dennis Fink 2014-06-24 01:44:43
Added 'ist' into 6.14
bc9cd3c05982 Dennis Fink 2014-06-24 01:45:33
Space to much
45eddf1a9b2f Dennis Fink 2014-06-24 01:47:43
Rephrased 6.16
d56f802a60d7 Dennis Fink 2014-06-24 01:49:50
Added to 6.16 that the procuration must be communicatied to the
secretary until the day before the (E)GA. The comittee needs to know
about it the handle the quorum
5281ffcbc60f Dennis Fink 2014-06-24 01:51:06
Removed in 6.17 that statute changes need be send with the invitation as
we declare that in paragraph 6.3
a7f63f97b5e4 Dennis Fink 2014-06-24 01:52:40
changed 6.17 to declare that statutes changes need 2/3rd of votes to be
accepted
b32164e3ee67 Dennis Fink 2014-06-24 01:56:12
Moved 6.16 to 6.10 as it is more logical
3106c966f3fe Dennis Fink 2014-06-24 01:58:40
Moved clarification about votes to own paragaph and added that
everything will be voted by simple majority unless declared otherwise
6e3aa1c7d651 Dennis Fink 2014-06-24 02:01:04
Changed 6.19 to be only about financial auditors as the rest is
specified in 6.4 an removed 9.1 as it is redundant now
a4de3d64055f Dennis Fink 2014-06-24 02:01:33
Spelling error
e96e037f1ad7 Dennis Fink 2014-06-24 02:03:35
Added that also member of the comittee can ask for a comittee meeting if
1 thirds of the members of the comittee want it
2f1c1c7e9779 Dennis Fink 2014-06-24 02:05:42
Added that the EGA decides to which NGO our funds go when we dissolve
829fd1eb3348 Dennis Fink 2014-06-24 02:17:20
Spelling error
8daf879d3deb Dennis Fink 2014-06-24 22:41:24
Spelling error
725f829446b6 Dennis Fink 2014-06-24 22:43:23
Changed 'Generalversammlung' to 'Mitgliederversammlung' to be consistent
with the rest of the document
32f433ecb91f Dennis Fink 2014-06-24 22:44:35
Changed 'Club' to 'Verein' to be consistent with the rest of the
document
09cb2b33334d Dennis Fink 2014-06-24 22:45:54
Changed 'effektive' to 'ordentliche' to be consistent with the rest of
the document
800b38f25b29 Dennis Fink 2014-06-24 22:46:09
Changed 'Generalversammlung' to 'Mitgliederversammlung' to be consistent
with the rest of the document
bee162ce13e6 Dennis Fink 2014-06-24 22:48:48
Added 'offen' to 6.11 to be clear that every voting is transparent,
unless specified otherwise
0d88d6e309a0 Dennis Fink 2014-06-28 03:39:20
Added commissions
261fc97d1f1d Dennis Fink 2014-06-28 03:39:40
Added rules about the hackerspace
7be4358b9c10 Dennis Fink 2014-06-30 21:30:14
Added paragraphs about rules in space
a6a386aa0cb9 Dennis Fink 2014-07-01 01:04:25
Added paragraph about motion of censure (Misstrauensantrag)
445227c3f0c1 Dennis Fink 2014-07-01 01:04:50
Removed 13.3 as it is redundant
62d5afc14c6a Dennis Fink 2014-07-01 01:05:37
Replaced stellen with stehen, as it is logically correct
7c4786191074 Dennis Fink 2014-07-01 01:09:01
Added paragraph about motion of censure (Misstrauensantrag) against
members in commissions
e47bd11213a8 Dennis Fink 2014-07-01 01:10:45
Changed 'entscheiden' to 'treffen' in 8.1 as it is more logical
b810d83e2478 Dennis Fink 2014-07-01 01:12:22
Added paragraph to commission, that the council can create temporary
commission if needed
b60fd765d6cb Dennis Fink 2014-07-01 01:18:44
A lot of spelling fixes
1f6362ff5e36 Dennis Fink 2014-07-01 01:21:39
Use roman numerals for headings
d086a3b88b08 Dennis Fink 2014-07-01 01:47:24
Fixed rst syntax and some spelling fixes
c6336468896f Dennis Fink 2014-07-01 02:11:09
Forgot 2 times to replace Organisation by Verein
6a9c2021ee7f Dennis Fink 2014-07-01 02:17:47
Forgot 2 times to replace Club by Verein
93e26d45b830 Dennis Fink 2014-07-07 20:30:04
Added 'Aufdeckungskommission' to handle security vulnerabilites
disclosures
58732e577446 Dennis Fink 2014-07-07 20:37:43
Moved 'vom Urheber' before unterschrieben, as the current version is
clumsy
d83b615b3c59 Dennis Fink 2014-07-07 20:39:08
Fix spelling error
8e25c7bb8718 Dennis Fink 2014-07-07 22:44:12
Fix spell errors and grammar errors
5e3bb0e19039 Dennis Fink 2014-07-12 23:22:06
Added all changes from the EGA and also prometheus proposals
0c0f399eda51 Dennis Fink 2014-07-12 23:28:30
Merged pull request
eeee9337874e Dennis Fink 2014-07-12 23:30:34
Some changes which were wrong in the merge
49eaabf2fcc9 Dennis Fink 2014-07-13 03:50:09
Forgot 'sich' in X/3
09f327506ea7 Dennis Fink 2014-07-13 03:59:13
A lot of spell fixes and grammar fixes
3d15c21a9886 Dennis Fink 2014-07-13 04:01:13
rst syntax fix
a4158fa89dd7 Dennis Fink 2014-07-13 04:23:35
Spelling and grammar fixes
7764b5ffa384 Dennis Fink 2014-07-13 04:36:06
Added makefile and styles to generate easily odt and html files
e11a05527032 Dennis Fink 2014-07-13 17:17:30
In German it is 'Manifest' not 'Manifesto'
efa8c65c4705 Dennis Fink 2014-07-13 17:20:46
Quotes around XMPP Conference Room as it is another language
febbb42381e5 Dennis Fink 2014-07-13 17:22:22
Spelling error fix
8788dd64c107 Dennis Fink 2014-07-16 00:24:55
Fixed some grammar errors
6c6f821bb7a2 Dennis Fink 2014-07-16 00:25:15
Be able to override Outputfiles in Makefile
49945f7085b0 Dennis Fink 2014-07-27 23:01:50
Fix makefile
1bc1a2aa5aee Dennis Fink 2014-07-27 23:02:12
Added html and odt
f083faf189e1 Dennis Fink 2014-08-02 20:16:35
Updated to be able to bring them to the RCSL
4cfd2b2f8404 Dennis Fink 2014-08-02 20:16:48
Added pdf version
de7e9d14eb55 Dennis Fink 2014-08-04 19:34:54
Commented out the note for the RCSL
63278c4b994b Dennis Fink 2014-08-04 20:01:43
Updated stuff. More links and added version date to footer
9e771261af48 Dennis Fink 2014-08-04 20:08:12
Added date to html document
a541b96d2409 Dennis Fink 2014-08-04 20:10:57
Updated pdf
85e345282a88 Dennis Fink 2014-08-04 23:38:19
Moved stuff around
76bf7fd7f79f Dennis Fink 2014-11-03 21:49:15
Added changes from last EGA
8e87b9f4c24c Dennis Fink 2015-01-24 19:02:27
Added 'mindestens' into VI/2

This clears up, that we can also set the date of the GA earlier and
don't need to exactly set the date on a meeting which is exactly 28
before the GA.
a2e65fb293f0 Dennis Fink 2015-01-24 19:08:00
Added more objectives

These are merely copy pasted from the statutes of the german CCC. I
think that especially these also apply to us, so I included them!
d6670a2601fe Dennis Fink 2015-01-24 19:10:56
Added 'natürliche' to IV/2

These bans all legal persons (like other organisation or companies) to
become a member.

I think that we should not allow companies etc.. to become a member of
the organisation, because we need to stay neutral! Besides also the
german CCC has this in it's statutes
bf7f2b28f926 Dennis Fink 2015-01-24 19:15:13
Added a new paragraph to IV

This just states that every member has the right to use all facilities
which the organisation provides!
189f470eedbb Dennis Fink 2015-01-24 19:16:09
Added paragraph to IV

This states that every member is obligated, to help the organisation
where he can, and that they are obligated to pay the fees (if
applicable)
350894113db2 Dennis Fink 2015-01-24 19:17:11
Clubs -> Vereins
d71afcfdd727 Dennis Fink 2015-09-19 16:25:23
Backout d6670a2
88c1d41db982 Dennis Fink 2015-09-19 16:25:50
Updated html
2d0a757c2136 Dennis Fink 2015-09-19 16:27:48
Merged in the_metalgamer/statutes-changes/aga-2015 (pull request #2)

Aga 2015
a6a3942e592f Dennis Fink 2015-09-19 16:35:47
Added statutes changes from AGA 2015 from prometheus
35a1bb1d0bda Dennis Fink 2015-09-19 16:38:13
Added address change from EGA 2015/09
08c4bb8b2448 Dennis Fink 2015-09-19 16:38:34
Updated html and odt
afccb92d7f81 Dennis Fink 2016-03-06 21:42:30
Added changes from AGA 2016/03
63d66edeede1 Dennis Fink 2016-03-06 21:43:46
Updated generated files

Files affected

dace1f0d032f
f11694759f84
52644c062e27
297eca88d628
35d0c1ab43dc
c1b4c37f38b7
c74950c26acc
4299c2dbe1b1
103d39c5c53e
75f3b40e46af
17903099e6f2
f4900c509061
6e3de37ec83a
3f1d969e1fe2
7c68f6e509b7
ffea891527b9
f4c2136d42d8
710848c745f4
03b07383a14c
65bf28cbf64d
b8a0207344c9
03e8551af4c7
b1068c25c55f
dbbc98852842
f55a5bbf6035
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5176f1a3d6ee
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bc9cd3c05982
45eddf1a9b2f
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5281ffcbc60f
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Satzung.rst
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new file 100644
 
======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L
 
======================================
 

	
 
1 Gründungsmitglieder
 
======================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2 Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.
 

	
 
3 Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4 Mitgliedschaft
 
================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5 Organe des Clubs
 
==================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6 (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
==========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
 
    Vereinsmitglieder sein.
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
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======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L
 
======================================
 

	
 
1 Gründungsmitglieder
 
1. Gründungsmitglieder
 
======================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2 Name & Sitz
 
2. Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.
 

	
 
3 Objektive
 
3. Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4 Mitgliedschaft
 
================
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 
@@ -90,35 +90,35 @@ 4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5 Organe des Clubs
 
==================
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6 (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
==========================================
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
Satzung.rst
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@@ -73,25 +73,25 @@ 4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -77,25 +77,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -79,25 +79,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
4.13 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -126,25 +126,25 @@ 6.3 Die Mitgliederversammlung kann einbe
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -174,25 +174,25 @@ 6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -233,25 +233,25 @@ 8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
 
    Vereinsmitglieder sein.
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -19,25 +19,25 @@ 2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Gu
 

	
 
3. Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
@@ -47,42 +47,42 @@ 4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
@@ -108,25 +108,25 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
@@ -208,57 +208,57 @@ 7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
 
    Vereinsmitglieder sein.
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
Satzung.rst
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@@ -188,25 +188,25 @@ 7.1 Der Verein wird von einem Vorstand v
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
Satzung.rst
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======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L
 
======================================
 
=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
1. Gründungsmitglieder
 
======================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2. Name & Sitz
 
==============
 

	
Satzung.rst
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@@ -31,26 +31,27 @@ 3.1 Die Organisation gibt sich folgende 
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 

	
Satzung.rst
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@@ -43,26 +43,26 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
Satzung.rst
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@@ -73,27 +73,27 @@ 4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
Satzung.rst
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@@ -46,36 +46,36 @@ 4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
Satzung.rst
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@@ -47,36 +47,36 @@ 4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
Satzung.rst
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@@ -67,47 +67,48 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
Satzung.rst
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@@ -72,25 +72,25 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
Satzung.rst
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@@ -75,25 +75,25 @@ 4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkann. Um
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -79,25 +79,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organiation zu jedem Moment verlassen.
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
Satzung.rst
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@@ -81,25 +81,25 @@ 4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welche der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
Satzung.rst
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@@ -82,26 +82,26 @@ 4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
Satzung.rst
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@@ -84,25 +84,25 @@ 4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
Satzung.rst
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@@ -112,25 +112,26 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
Satzung.rst
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@@ -121,73 +121,72 @@ 6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
6.6 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
6.7 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.8 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.9 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.10 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
6.11 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.12 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.13 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.14 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.15 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.16 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
Satzung.rst
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@@ -128,66 +128,69 @@ 6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.6 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
6.6 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.7 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.7 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
6.8 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.8 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.9 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.9 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.10 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.10 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.11 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.11 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
6.12 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.12 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.13 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.14 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.15 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.16 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
Satzung.rst
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@@ -108,89 +108,92 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    festgelegt werden.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 

	
 
6.4 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.6 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.7 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.8 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.9 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.10 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.11 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.12 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -139,25 +139,25 @@ 6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgägne verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -150,50 +150,47 @@ 6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein S
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.18 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
Satzung.rst
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@@ -154,25 +154,25 @@ 6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte  zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
Satzung.rst
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@@ -163,27 +163,27 @@ 6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
Satzung.rst
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@@ -165,25 +165,27 @@ 6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -169,28 +169,26 @@ 6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.17 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 
6.17 Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens
 
     zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
Satzung.rst
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@@ -169,26 +169,26 @@ 6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.17 Es können keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens
 
     zwei-drittel von den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
Satzung.rst
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@@ -141,52 +141,52 @@ 6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 

	
 
6.10 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.11 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.12 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.13 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.14 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.15 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.16 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.12 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.13 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
Satzung.rst
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@@ -137,60 +137,62 @@ 6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
 
     Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.12 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.13 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.14 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.15 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.16 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
Satzung.rst
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@@ -174,27 +174,26 @@ 6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 
6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
@@ -233,29 +232,25 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
 
    Vereinsmitglieder sein.
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
Satzung.rst
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@@ -180,25 +180,25 @@ 6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwalten, welcher sich mindestens aus 3
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
Satzung.rst
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@@ -202,26 +202,27 @@ 7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
Satzung.rst
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@@ -252,19 +252,20 @@ 10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
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@@ -236,25 +236,25 @@ 8. ChaosMeetings
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Verichts zu
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
Satzung.rst
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@@ -6,25 +6,25 @@ 1. Gründungsmitglieder
 
======================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2. Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
3. Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
Satzung.rst
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@@ -36,25 +36,25 @@ 4. Mitgliedschaft
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
Satzung.rst
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@@ -38,25 +38,25 @@ 4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene T
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
Satzung.rst
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@@ -66,25 +66,25 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
Satzung.rst
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@@ -69,25 +69,25 @@ 4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Generalversammlung abgeändert werden.
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
Satzung.rst
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@@ -147,26 +147,26 @@ 6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen
 
     Majorität, falls nicht anders definiert.
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
     einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
Satzung.rst
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@@ -100,47 +100,50 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 
    6. Einführung einer neuer Komission
 
    7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
@@ -166,35 +169,32 @@ 6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.18 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
@@ -230,37 +230,134 @@ 7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
     - Pressekommission
 
     - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
Satzung.rst
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@@ -90,25 +90,27 @@ 4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
@@ -340,29 +342,50 @@ 12.1 Die Hackerspacekommission hat als A
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
15. Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
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@@ -335,48 +335,57 @@ 12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 
13.3 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern,
 
     müssen auf den ChaosMeetings entschieden werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
Satzung.rst
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@@ -157,25 +157,25 @@ 6.10 Ein ordentliches Mitglied kann eine
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
     einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 
@@ -212,25 +212,36 @@ 7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
    einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
    wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
Satzung.rst
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@@ -375,27 +375,24 @@ 13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Ve
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 
13.3 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern,
 
     müssen auf den ChaosMeetings entschieden werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
Satzung.rst
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@@ -325,25 +325,25 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stellen. Dies
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
Satzung.rst
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@@ -284,25 +284,30 @@ 10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch we
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Folgende Kommissionen bestehen:
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
     - Pressekommission
 
     - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
Satzung.rst
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@@ -241,25 +241,25 @@ 7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
Satzung.rst
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@@ -289,25 +289,28 @@ 10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie j
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Folgende Kommissionen bestehen:
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
Satzung.rst
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@@ -19,71 +19,71 @@ 2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Gu
 

	
 
3. Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genaure Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedbeitrag
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedseitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundent
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbetrag nicht
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 
@@ -114,27 +114,27 @@ 5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Vorraus an die
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
    Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 
    6. Einführung einer neuer Komission
 
    7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
@@ -228,185 +228,185 @@ 7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzenzut Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftjahres zu überprüfen
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Komissionsitzungen teilnehmen.
 
     kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Komissionsitzung.
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Komissionsitzung einberufen.
 
     eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionsitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Komissionmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindemitglied sowie Kommunikationspartner
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview gettätigt haben. Diese
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgerbeitet werden.
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinlokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beeinhalten:
 
     sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Gedränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investisionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Auschluss aus dem Verein
 
     - Ausschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Auschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 
     Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerding unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
15. Nationales Gesetz
Satzung.rst
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=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
1. Gründungsmitglieder
 
======================
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2. Name & Sitz
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
3. Objektive
 
III Objektive
 
============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
@@ -94,35 +94,35 @@ 4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 
V Organe des Clubs
 
==================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
@@ -179,26 +179,26 @@ 6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 
@@ -235,44 +235,44 @@ 7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt,
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Kommissionen
 
================
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
@@ -297,26 +297,26 @@ 10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 

	
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
11. Pressekommission
 
====================
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
@@ -341,76 +341,76 @@ 11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
12. Hackerspacekommission
 
XII Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
13. Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 

	
 
14. Auflösung des Vereins
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
15. Nationales Gesetz
 
=====================
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
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=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
============
 
=============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 
1. Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
    Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
    entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
     jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
     dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
14. Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
     eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Clubs
 
==================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
1. Die Organe des Clubs sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
    - Kommissionen
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden.
 
    
 
6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
    Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
    Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
    entschieden werden muss:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 
    6. Einführung einer neuer Komission
 
    7. Auslösung einer Kommission
 

	
 
6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
    um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
    AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
    anwesend sind.
 

	
 
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
     sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
     mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
     vertreten.
 

	
 
6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
     Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
     einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
     Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
     Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
     Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 

	
 
6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
     der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
     sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
    ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
    mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
    einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
    wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
    können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
    damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
    Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
     Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
     hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
     über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
     sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
     Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
     Person, gewählt werden:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
     - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
     - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 
1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
     - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
       vergangene und folgende Aktivitäten
 
     - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
     maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
     bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
     kandidieren.
 

	
 
10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
     kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
     eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
     Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
     Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
     anwesend sein.
 

	
 
10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
     der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
     gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
     gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
      besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
      - Pressekommission
 
      - Hackerspacekommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
     zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
     zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
     und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
     Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
     auskennen.
 

	
 
11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
     müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
     werden.
 

	
 
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
     beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
     durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
     den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
     Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
     - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
     - Thema des Interviews
 
     - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
     kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
     archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
     kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
     sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
     - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
     - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
     - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Hackerspacekommission
 
=========================
 

	
 
12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
     sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
     Diese beinhalten:
 

	
 
     - Grosse, bauliche Veränderungen
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
     - Reparaturen
 
     - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
     - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
     - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
     - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
     - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
     Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
     dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
     welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
     Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
     - Ausschluss aus dem Verein
 
     - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
     - Ersetzung des beschädigten Materials
 
     - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
     Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
     Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
     die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
     Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
     "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
     werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
     wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -10,25 +10,25 @@ 1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 
@@ -80,25 +80,25 @@ 9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -93,28 +93,28 @@ 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Clubs
 
==================
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Clubs sind:
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
   stattfinden.
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -294,24 +294,25 @@ 8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Aufdeckungskommission
 
    - Hackerspacekommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 
@@ -340,76 +341,96 @@ 7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Hackerspacekommission
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 
XV Auflösung des Vereins
 
========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
   einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
   wird von der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 
XVI Nationales Gesetz
 
=====================
 

	
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -145,25 +145,25 @@ 6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -126,25 +126,25 @@ 3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Komission
 
   7. Auslösung einer Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -125,47 +125,47 @@ 3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Komission
 
   6. Einführung einer neuer Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
@@ -176,25 +176,25 @@ 15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
    Verein.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
@@ -255,48 +255,48 @@ 1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
 
   kandidieren.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden, wenn mindestens 50% der
 
   Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
   Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
 
   Kommission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Kommission
 
   anwesend sein.
 

	
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
@@ -315,83 +315,83 @@ 1. Die Pressekommission dient als Bindeg
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Massnahmen durchführen.
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Maßnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   sich um das Vereinslokal, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -4,25 +4,26 @@ Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 
@@ -74,119 +75,116 @@ 8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   Einkommen festgelegt.
 

	
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
 
    Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
   stattfinden.
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
   festgelegt werden.
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
 
   außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
 
   Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
 
   Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
 
   entschieden werden muss:
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuer Kommission
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
   MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
    Verein.
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
@@ -203,27 +201,26 @@ 3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   kandidiert, beinhalten.
 

	
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
   durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
 
   ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
 
   mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
   Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
   Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
   eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
@@ -237,200 +234,180 @@ 10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
   ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
   werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
   der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
 
   kandidieren.
 
   melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
 

	
 
6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden, wenn mindestens 50% der
 
   Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
 
   Kommission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Kommission
 
   anwesend sein.
 
7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
 

	
 
9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
 
9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
    besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
11. Folgende Kommissionen bestehen:
 
10. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Aufdeckungskommission
 
    - Hackerspacekommission
 
    - Vereinslokalkommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 
   müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
   ausgearbeitet werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
 
   kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
   möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Aufdeckungskommission
 
=========================
 

	
 
1. Die Aufdeckungskommission hat als Aufgabe sich mit den Sicherheitslücken,
 
   welche uns zugesendet werden bzw. welche wir selbst entdecken, zu 
 
   beschäftigen und ihre Veröffentlichung zu planen.
 

	
 
2. Die Aufdeckungskommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Aufdeckungskommission bekommen Zugang zu der
 
   Aufdeckungsmailaddresse (disclosure@c3l.lu).
 

	
 
4. Der Prozess sieht vor, dass alle Sicherheitslücken, welche dem
 
   Verein zugesendet werden, dem *Computer Incident Response Center Luxembourg*
 
   (CIRCL) weitergeleitet werden.
 

	
 
5. Die Aufdeckungskommission muss sich mit dem ChaosMeeting beraten, ob man als
 
   Verein, mit der Sicherheitslücke, in die Öffentlichkeit tritt. In diesem
 
   Fall muss die Pressekommission, die betreffenden Maßnahmen durchführen.
 

	
 
XIII Hackerspacekommission
 
XII Vereinslokalkommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
 
1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, bauliche Veränderungen
 
   - Große, strukturelle Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
 

	
 
3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIV Regeln im Vereinslokal
 
==========================
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XV Auflösung des Vereins
 
========================
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
   allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
   zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
   Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
   einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
 
   wird von der (A)MV bestimmt.
 
   Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
   sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
   gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
   der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XVI Nationales Gesetz
 
=====================
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
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======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L
 
======================================
 
=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
1. Gründungsmitglieder
 
======================
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
 
    Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
    Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
    L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
2. Name & Sitz
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
 

	
 
2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxembourg.
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
3. Objektive
 
============
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
    - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
    - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
      senden
 
    - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
    - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
    Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
4. Mitgliedschaft
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
    - ordentliche Mitglieder
 
    - Ehrenmitglieder
 
    - unterstützende Mitglieder
 

	
 
4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein, durch das Ausfüllen und Einreichen der
 
    Beitrittserklärung sowie des Mitgliedsbeitrages, werden.
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
    Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Generalversammlung.
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
    um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
    Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
    ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und für Personen
 
    mit einem regulären Einkommen auf 50€ pro Jahr festgelegt.
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
4.6 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
    jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
    aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
    Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
    "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
    die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
    Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.8 Wenn eine Person im Laufe des Jahres beitritt, muss er für die Monate bis
 
    zum 31. Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
    Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
    wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
    auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
    Einkommen festgelegt.
 

	
 
4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
    zahlen können trotzdem als effektive Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
    eines aktiven Engagements im Verein. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der
 
    Generalversammlung abgeändert werden.
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
4.10 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
     müssen die Mitgliedsbeiträge die gleichen bleiben.
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
4.11 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 23ten Februar
 
     des jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt.
 
     Um dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
     eingereicht werden.
 

	
 
4.12 Jedes ordentliche Mitglied kann die Organisation zu jedem Moment verlassen.
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
 
    Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
4.13 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
 
     möchte oder zugefügt hat kann abgesondert werden. Die Ausschließung eines
 
     Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
     außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um die
 
     Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
     für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
     kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
     Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
4.14 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
5. Organe des Clubs
 
===================
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
5.1 Die Organe des Clubs sind:
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
    - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
    - Vorstand
 
    - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 

	
 
6. (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
 
    stattfinden.
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 

	
 
6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
 
    festgelegt werden. Die Einladungen müssen 14 Tage vor der jährlichen
 
    Mitgliederversammlung an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung
 
    muss die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
6.3 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn:
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
    1. Änderung der Satzung
 
    2. Wahl eines Vorstands
 
    3. Überprüfung der Finanzen
 
    4. Auflösung des Vereins
 
    5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
6.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
 
    MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6.5 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
    muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
6.6 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV. Alle
 
    Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten Mitgliedern
 
    ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen nach der einfachen Majorität.
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
6.7 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.7).
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 

	
 
6.8 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
6.9 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
6.10 Der neu gewählte Vorstand schlägt der (A)MV die Anzahl der
 
     Vorstandsmitglieder für das nächste Jahr vor.
 

	
 
6.11 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
     mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
6.12 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
     ausgeführt werden. Ausgenommen der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
 
     Verein.
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
6.13 Die (A)MV stimmt für ein *Presseteam*, welches aus einem oder maximal 2
 
     Mitglieder besteht. Das Presseteam hat das Recht Presseanfragen an andere
 
     Mitglieder weiterzuleiten, welche den Verein vor der Presse vertreten
 
     können, falls sie in dem Gebiet bewandert sind.
 

	
 
6.14 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
     Wahlstimme geben, falls sie es nicht schaffen sollte zur (A)MV zu kommen.
 
     Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben sein vom
 
     Urheber. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied vertreten.
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
6.15 Die (A)MV kann nur Änderungen der Satzung zur Diskussion annehmen, falls
 
     diese im Vorfeld mit in der Einladung zur (A)MV enthalten waren. Es können
 
     keine Änderungen angenommen werden, wenn nicht mindestens zwei-drittel von
 
     den anwesenden Mitgliedern sich dafür aussprechen.
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
6.16 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
     um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
     AMV auf einem anderen Datum einberufen werden, welche keine Rücksicht auf
 
     die Zahl der anwesenden Mitglieder nimmt.
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
6.17 Die (A)MV entscheidet über Themen welche die Satzung oder den Vorstand
 
     betreffen. Die Überprüfung der Finanzen wird von 2 Personen durchgeführt,
 
     welche von der (A)MV gewählt werden.
 

	
 
7. Vorstand
 
===========
 

	
 
7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
    und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
    Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
    gewählt werden müssen.
 

	
 
7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
    Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
    werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
    kandidiert, beinhalten.
 

	
 
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
    Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
    Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach simpler Majorität muss
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
    durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
    (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
    seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
    auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
    Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
    Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft. Der Vorstand
 
    kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
   Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
    Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
    eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
8. ChaosMeetings
 
================
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
 
    ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
 
    werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
 
    der folgenden Aktivitäten und Projekte entscheiden.
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 

	
 
9. Finanzprüfer
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
9.1 Die Finanzprüfer werden von der (A)MV gewählt. Es ist ihnen nicht erlaubt
 
    gleichzeitig Mitglied des Vorstandes zu sein, allerdings müssen sie keine
 
    Vereinsmitglieder sein.
 

	
 
9.2 Ihre Aufgaben bestehen darin:
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
    - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
    - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
      erklären und zu übergeben.
 

	
 
10. Auflösung des Vereins
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
 
   melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Vereinslokalkommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
   ausgearbeitet werden.
 

	
 
7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
   beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
   durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
   den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
   Mitteilung muss folgendes enthalten:
 

	
 
   - Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
 
   - Thema des Interviews
 
   - Wenn möglich, wann es publiziert wird
 

	
 
8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
   möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
XII Vereinslokalkommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, strukturelle Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
 
   - Größere Investitionen, welche Platz benötigen
 
   - Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
 
     
 
2. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
   Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
   dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
 

	
 
XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
10.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
     allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
 

	
 
10.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
     zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
     Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
 

	
 
10.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
     den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
     Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
 
     einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden.
 
   Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
   sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
   gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
   der (A)MV bestimmt.
 

	
 
11. Nationales Gesetz
 
=====================
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
11.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
     "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -6,24 +6,25 @@ I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 
@@ -155,25 +156,25 @@ 10. Ein ordentliches Mitglied kann einem
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
    vertreten.
 

	
 
11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
    Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
    einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
 

	
 
12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
@@ -219,25 +220,25 @@ 6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
7.7 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -267,26 +267,26 @@ X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Kommission
 
   melden.
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
   Kommission melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -167,25 +167,25 @@ 12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
    Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
    Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 

	
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorrausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
@@ -205,34 +205,34 @@ 4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
   Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
   Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
   durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
   (A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
   seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
   auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
   Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
   Monate eine AMV einberufen.
 

	
 
5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
   Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
 

	
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
 
6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein
 
   Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
   eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
 

	
 
7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie 
 
   einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
   wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
 

	
 
8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
 
   können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.
 

	
 
9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
   damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
   Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
 

	
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 
@@ -264,49 +264,49 @@ 1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kmomission
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
   bestimmt.
 

	
 
3. Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
   Kommission melden.
 

	
 
4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
   kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
 

	
 
5. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
   eine Kommissionssitzung einberufen.
 

	
 
7. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
6. Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
   ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
8. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
9. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
10. Folgende Kommissionen bestehen:
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
    - Pressekommission
 
    - Vereinslokalkommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 
@@ -371,25 +371,25 @@ XIII Regeln im Vereinslokal
 
===========================
 

	
 
1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder, 
 
   welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
   Konsequenzen stehen zur Verfügung:
 

	
 
   - Ausschluss aus dem Verein
 
   - Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
 
   - Ersetzung des beschädigten Materials
 
   - Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
 

	
 
   Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
   Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
   die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
   Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
 

	
 
2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
   "Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
 
   werden.
 

	
 

	
 
XIV Auflösung des Vereins
 
=========================
 

	
 
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -80,26 +80,26 @@ 9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder das Einsenden des
 
    Austrittsformular, kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
@@ -135,25 +135,25 @@ 4. Die MV kann einberufen werden, wenn f
 
   4. Auflösung des Vereins
 
   5. Ausschließung eines Mitglieds
 
   6. Einführung einer neuen Kommission
 
   7. Auflösung einer Kommission
 

	
 
5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
   um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
   AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
 

	
 
6. Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
   Befugnisse.
 

	
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
7. Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
   anwesend sind.
 

	
 
8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
   muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
 

	
 
9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
 

	
 
10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
    Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
    Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
    sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
    mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
@@ -402,13 +402,13 @@ 2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
   in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
   den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
   Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
   sind, **muss** das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
   gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
   der (A)MV bestimmt.
 

	
 
XV Nationales Gesetz
 
====================
 

	
 
1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
 
   "Vereinsgesetz" Gesetz vom 21ten April 1928.
Makefile
Show inline comments
 
new file 100644
 
MAINFILE = Satzung.rst
 
RST2ODT = rst2odt
 
RST2HTML = rst2html
 
ODTSTYLESHEET = ./Styles/styles.odt
 

	
 
help:
 
	@echo "Please use \'make <target>' where <target> is on of"
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) Satzung.odt
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) Satzung.html
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
Styles/styles.odt
Show inline comments
 
new file 100644
 
binary diff not shown
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -21,25 +21,25 @@ 2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Gui
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -238,25 +238,25 @@ 10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L XMPP Conference Room. Es ist der reguläre
 
   statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -303,25 +303,25 @@ 9. Folgende Kommissionen bestehen:
 
   - Vereinslokalkommission
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
 
   zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
 

	
 
4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden 
 
   und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
 

	
 
5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
   Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
   auskennen.
 

	
 
6. Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
   müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
   ausgearbeitet werden.
 

	
Satzung.rst
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@@ -15,42 +15,42 @@ II Name & Sitz
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
@@ -75,34 +75,34 @@ 8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
   auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
   Einkommen festgelegt.
 

	
 
9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
    dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
12. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
    dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
    eingereicht werden.
 

	
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular,
 
13. Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
    kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.
 

	
 
14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
V Organe des Vereins
Makefile
Show inline comments
 
MAINFILE = Satzung.rst
 
RST2ODT = rst2odt
 
RST2HTML = rst2html
 
ODTSTYLESHEET = ./Styles/styles.odt
 

	
 
ODTFIlE = Satzung.odt
 
HTMLFILE = Satzung.html
 

	
 
help:
 
	@echo "Please use \'make <target>' where <target> is on of"
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) Satzung.odt
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) Satzung.html
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) $(MAINFILE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
Makefile
Show inline comments
 
@@ -11,15 +11,15 @@ help:
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) $(MAINFILE)
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) $(HTMLFILE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
Satzung.html
Show inline comments
 
new file 100644
 
<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
 
<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-transitional.dtd">
 
<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" xml:lang="en" lang="en">
 
<head>
 
<meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=utf-8" />
 
<meta name="generator" content="Docutils 0.12: http://docutils.sourceforge.net/" />
 
<title>Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</title>
 
<style type="text/css">
 

	
 
/*
 
:Author: David Goodger (goodger@python.org)
 
:Id: $Id: html4css1.css 7614 2013-02-21 15:55:51Z milde $
 
:Copyright: This stylesheet has been placed in the public domain.
 

	
 
Default cascading style sheet for the HTML output of Docutils.
 

	
 
See http://docutils.sf.net/docs/howto/html-stylesheets.html for how to
 
customize this style sheet.
 
*/
 

	
 
/* used to remove borders from tables and images */
 
.borderless, table.borderless td, table.borderless th {
 
  border: 0 }
 

	
 
table.borderless td, table.borderless th {
 
  /* Override padding for "table.docutils td" with "! important".
 
     The right padding separates the table cells. */
 
  padding: 0 0.5em 0 0 ! important }
 

	
 
.first {
 
  /* Override more specific margin styles with "! important". */
 
  margin-top: 0 ! important }
 

	
 
.last, .with-subtitle {
 
  margin-bottom: 0 ! important }
 

	
 
.hidden {
 
  display: none }
 

	
 
a.toc-backref {
 
  text-decoration: none ;
 
  color: black }
 

	
 
blockquote.epigraph {
 
  margin: 2em 5em ; }
 

	
 
dl.docutils dd {
 
  margin-bottom: 0.5em }
 

	
 
object[type="image/svg+xml"], object[type="application/x-shockwave-flash"] {
 
  overflow: hidden;
 
}
 

	
 
/* Uncomment (and remove this text!) to get bold-faced definition list terms
 
dl.docutils dt {
 
  font-weight: bold }
 
*/
 

	
 
div.abstract {
 
  margin: 2em 5em }
 

	
 
div.abstract p.topic-title {
 
  font-weight: bold ;
 
  text-align: center }
 

	
 
div.admonition, div.attention, div.caution, div.danger, div.error,
 
div.hint, div.important, div.note, div.tip, div.warning {
 
  margin: 2em ;
 
  border: medium outset ;
 
  padding: 1em }
 

	
 
div.admonition p.admonition-title, div.hint p.admonition-title,
 
div.important p.admonition-title, div.note p.admonition-title,
 
div.tip p.admonition-title {
 
  font-weight: bold ;
 
  font-family: sans-serif }
 

	
 
div.attention p.admonition-title, div.caution p.admonition-title,
 
div.danger p.admonition-title, div.error p.admonition-title,
 
div.warning p.admonition-title, .code .error {
 
  color: red ;
 
  font-weight: bold ;
 
  font-family: sans-serif }
 

	
 
/* Uncomment (and remove this text!) to get reduced vertical space in
 
   compound paragraphs.
 
div.compound .compound-first, div.compound .compound-middle {
 
  margin-bottom: 0.5em }
 

	
 
div.compound .compound-last, div.compound .compound-middle {
 
  margin-top: 0.5em }
 
*/
 

	
 
div.dedication {
 
  margin: 2em 5em ;
 
  text-align: center ;
 
  font-style: italic }
 

	
 
div.dedication p.topic-title {
 
  font-weight: bold ;
 
  font-style: normal }
 

	
 
div.figure {
 
  margin-left: 2em ;
 
  margin-right: 2em }
 

	
 
div.footer, div.header {
 
  clear: both;
 
  font-size: smaller }
 

	
 
div.line-block {
 
  display: block ;
 
  margin-top: 1em ;
 
  margin-bottom: 1em }
 

	
 
div.line-block div.line-block {
 
  margin-top: 0 ;
 
  margin-bottom: 0 ;
 
  margin-left: 1.5em }
 

	
 
div.sidebar {
 
  margin: 0 0 0.5em 1em ;
 
  border: medium outset ;
 
  padding: 1em ;
 
  background-color: #ffffee ;
 
  width: 40% ;
 
  float: right ;
 
  clear: right }
 

	
 
div.sidebar p.rubric {
 
  font-family: sans-serif ;
 
  font-size: medium }
 

	
 
div.system-messages {
 
  margin: 5em }
 

	
 
div.system-messages h1 {
 
  color: red }
 

	
 
div.system-message {
 
  border: medium outset ;
 
  padding: 1em }
 

	
 
div.system-message p.system-message-title {
 
  color: red ;
 
  font-weight: bold }
 

	
 
div.topic {
 
  margin: 2em }
 

	
 
h1.section-subtitle, h2.section-subtitle, h3.section-subtitle,
 
h4.section-subtitle, h5.section-subtitle, h6.section-subtitle {
 
  margin-top: 0.4em }
 

	
 
h1.title {
 
  text-align: center }
 

	
 
h2.subtitle {
 
  text-align: center }
 

	
 
hr.docutils {
 
  width: 75% }
 

	
 
img.align-left, .figure.align-left, object.align-left {
 
  clear: left ;
 
  float: left ;
 
  margin-right: 1em }
 

	
 
img.align-right, .figure.align-right, object.align-right {
 
  clear: right ;
 
  float: right ;
 
  margin-left: 1em }
 

	
 
img.align-center, .figure.align-center, object.align-center {
 
  display: block;
 
  margin-left: auto;
 
  margin-right: auto;
 
}
 

	
 
.align-left {
 
  text-align: left }
 

	
 
.align-center {
 
  clear: both ;
 
  text-align: center }
 

	
 
.align-right {
 
  text-align: right }
 

	
 
/* reset inner alignment in figures */
 
div.align-right {
 
  text-align: inherit }
 

	
 
/* div.align-center * { */
 
/*   text-align: left } */
 

	
 
ol.simple, ul.simple {
 
  margin-bottom: 1em }
 

	
 
ol.arabic {
 
  list-style: decimal }
 

	
 
ol.loweralpha {
 
  list-style: lower-alpha }
 

	
 
ol.upperalpha {
 
  list-style: upper-alpha }
 

	
 
ol.lowerroman {
 
  list-style: lower-roman }
 

	
 
ol.upperroman {
 
  list-style: upper-roman }
 

	
 
p.attribution {
 
  text-align: right ;
 
  margin-left: 50% }
 

	
 
p.caption {
 
  font-style: italic }
 

	
 
p.credits {
 
  font-style: italic ;
 
  font-size: smaller }
 

	
 
p.label {
 
  white-space: nowrap }
 

	
 
p.rubric {
 
  font-weight: bold ;
 
  font-size: larger ;
 
  color: maroon ;
 
  text-align: center }
 

	
 
p.sidebar-title {
 
  font-family: sans-serif ;
 
  font-weight: bold ;
 
  font-size: larger }
 

	
 
p.sidebar-subtitle {
 
  font-family: sans-serif ;
 
  font-weight: bold }
 

	
 
p.topic-title {
 
  font-weight: bold }
 

	
 
pre.address {
 
  margin-bottom: 0 ;
 
  margin-top: 0 ;
 
  font: inherit }
 

	
 
pre.literal-block, pre.doctest-block, pre.math, pre.code {
 
  margin-left: 2em ;
 
  margin-right: 2em }
 

	
 
pre.code .ln { color: grey; } /* line numbers */
 
pre.code, code { background-color: #eeeeee }
 
pre.code .comment, code .comment { color: #5C6576 }
 
pre.code .keyword, code .keyword { color: #3B0D06; font-weight: bold }
 
pre.code .literal.string, code .literal.string { color: #0C5404 }
 
pre.code .name.builtin, code .name.builtin { color: #352B84 }
 
pre.code .deleted, code .deleted { background-color: #DEB0A1}
 
pre.code .inserted, code .inserted { background-color: #A3D289}
 

	
 
span.classifier {
 
  font-family: sans-serif ;
 
  font-style: oblique }
 

	
 
span.classifier-delimiter {
 
  font-family: sans-serif ;
 
  font-weight: bold }
 

	
 
span.interpreted {
 
  font-family: sans-serif }
 

	
 
span.option {
 
  white-space: nowrap }
 

	
 
span.pre {
 
  white-space: pre }
 

	
 
span.problematic {
 
  color: red }
 

	
 
span.section-subtitle {
 
  /* font-size relative to parent (h1..h6 element) */
 
  font-size: 80% }
 

	
 
table.citation {
 
  border-left: solid 1px gray;
 
  margin-left: 1px }
 

	
 
table.docinfo {
 
  margin: 2em 4em }
 

	
 
table.docutils {
 
  margin-top: 0.5em ;
 
  margin-bottom: 0.5em }
 

	
 
table.footnote {
 
  border-left: solid 1px black;
 
  margin-left: 1px }
 

	
 
table.docutils td, table.docutils th,
 
table.docinfo td, table.docinfo th {
 
  padding-left: 0.5em ;
 
  padding-right: 0.5em ;
 
  vertical-align: top }
 

	
 
table.docutils th.field-name, table.docinfo th.docinfo-name {
 
  font-weight: bold ;
 
  text-align: left ;
 
  white-space: nowrap ;
 
  padding-left: 0 }
 

	
 
/* "booktabs" style (no vertical lines) */
 
table.docutils.booktabs {
 
  border: 0px;
 
  border-top: 2px solid;
 
  border-bottom: 2px solid;
 
  border-collapse: collapse;
 
}
 
table.docutils.booktabs * {
 
  border: 0px;
 
}
 
table.docutils.booktabs th {
 
  border-bottom: thin solid;
 
  text-align: left;
 
}
 

	
 
h1 tt.docutils, h2 tt.docutils, h3 tt.docutils,
 
h4 tt.docutils, h5 tt.docutils, h6 tt.docutils {
 
  font-size: 100% }
 

	
 
ul.auto-toc {
 
  list-style-type: none }
 

	
 
</style>
 
</head>
 
<body>
 
<div class="document" id="chaos-computer-club-letzebuerg-a-s-b-l">
 
<h1 class="title">Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</h1>
 

	
 
<div class="section" id="i-grundungsmitglieder">
 
<h1>I Gründungsmitglieder</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
<h1>II Name &amp; Sitz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in
 
Kurzform.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iii-objektive">
 
<h1>III Objektive</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein gibt sich folgende Objektive:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Unterstützung der Kommunikations- &amp; Informationsfreiheit</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
senden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
Manifest nachgelesen werden. (<a class="reference external" href="https://c3l.lu/manifesto">https://c3l.lu/manifesto</a>)</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iv-mitgliedschaft">
 
<h1>IV Mitgliedschaft</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">ordentliche Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ehrenmitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">unterstützende Mitglieder</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
eingereicht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Durch das Einsenden einer GPG signierten Mail oder dem Austrittsformular
 
kann jedes Mitglied den Verein zu jedem Moment verlassen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
 
<h1>V Organe des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vorstand</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ChaosMeetings</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Kommissionen</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vi-auszerordentliche-mitgliederversammlung">
 
<h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
stehen:</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Änderung der Satzung</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wahl eines Vorstands</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Überprüfung der Finanzen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Auflösung des Vereins</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ausschließung eines Mitglieds</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Einführung einer neuen Kommission</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Auflösung einer Kommission</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
 
um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
 
AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Eine AMV ist eine nicht reguläre MV mit den gleichen Rechten, Regeln und
 
Befugnisse.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die AMV ist auch beschlussfähig, wenn mindestens ein-drittel der Mitglieder
 
anwesend sind.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
 
muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
 
Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
 
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG vom Urheber unterschrieben
 
sein. Die Bevollmächtigung muss bis Beginn der (A)MV dem Sekretär
 
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur ein anderes Mitglied
 
vertreten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
 
Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
 
einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
 
Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
 
Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vii-vorstand">
 
<h1>VII Vorstand</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
gewählt werden müssen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (<a class="reference external" href="mailto:info&#64;c3l.lu">info&#64;c3l.lu</a>) gesendet
 
werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
kandidiert, beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
 
Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
 
Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
 
durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
 
(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
 
seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
 
auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
 
Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
 
Monate eine AMV einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kommt zusammen, wenn ein Mitglied des Vorstands dies wünscht.
 
Der Vorstand kann nur tagen, wenn mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, wenn ein
 
Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
 
eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
 
einen Misstrauensantrag gegen ein anderes Mitglied im Vorstand stellen,
 
wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
 
können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstands stellen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
 
damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
 
Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
Person, gewählt werden:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Rücktritt von seiner aktuellen Position</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ausscheidung aus dem Verein</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="viii-chaosmeetings">
 
<h1>VIII ChaosMeetings</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre
 
Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ix-finanzprufer">
 
<h1>IX Finanzprüfer</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">die Einnahmen &amp; Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
erklären und zu übergeben.</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="x-kommissionen">
 
<h1>X Kommissionen</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
 
vergangene und folgende Aktivitäten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
bestimmt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied kann sich für einen Posten in einer
 
Kommission melden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Kommission ist,
 
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
eine Kommissionssitzung einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
Alternativen anbieten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Folgende Kommissionen bestehen:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Pressekommission</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vereinslokalkommission</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xi-pressekommission">
 
<h1>XI Pressekommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
zwischen der Presse und dem Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
aussen vertreten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
zur Pressemailadresse (<a class="reference external" href="mailto:press&#64;c3l.lu">press&#64;c3l.lu</a>).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
 
und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
 
Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
 
auskennen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Presseanfragen, bei welcher etwas Schriftliches eingereicht werden muss,
 
müssen, wenn möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern
 
ausgearbeitet werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
 
beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
 
durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
 
den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
 
Mitteilung muss folgendes enthalten:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Thema des Interviews</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn möglich, wann es publiziert wird</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Onlineartikel müssen kopiert werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xii-vereinslokalkommission">
 
<h1>XII Vereinslokalkommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
Diese beinhalten:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Große, strukturelle Veränderungen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Reparaturen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Mit dem Vermieter in Kontakt stehen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Sich um die Kasse für Getränke &amp; Snacks kümmern</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Sich um den Vorrat an Getränken &amp; Snacks kümmern</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Größere Investitionen, welche Platz benötigen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
 
Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
 
dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xiii-regeln-im-vereinslokal">
 
<h1>XIII Regeln im Vereinslokal</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder,
 
welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
 
Konsequenzen stehen zur Verfügung:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Ausschluss aus dem Verein</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ersetzung des beschädigten Materials</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal</p>
 
</li>
 
</ul>
 
<p>Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
 
Vereinslokalkommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
 
die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
 
Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
 
“Hackerspace Design Patterns” (<a class="reference external" href="http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns">http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns</a>) aufgebaut
 
werden.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xiv-auflosung-des-vereins">
 
<h1>XIV Auflösung des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
 
allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
 
zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
 
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter die der Verein
 
in ihrem Besitz hat an ihre ursprüngliche Eigentümer zurückgegeben, unter
 
den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
 
Verein gestiftet. Nachdem alle offenstehenden Rechnungen beglichen worden
 
sind, <strong>muss</strong> das restliche Kontoguthaben des Vereins an einem
 
gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein wird von
 
der (A)MV bestimmt.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
</body>
 
</html>
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</head>
 
<body>
 
<div class="document" id="chaos-computer-club-letzebuerg-a-s-b-l">
 
<h1 class="title">Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</h1>
 

	
 
<p><strong>Anmerkung:</strong></p>
 
<p><em>Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.</em></p>
 
<p><em>Handelsregisternummer:</em> <a class="reference external" href="http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&amp;sr_soc=noreg&amp;sr_fj=all&amp;sr_tp=all&amp;sr_date=all&amp;sl_d=1&amp;sl_m=1&amp;sl_y=2014&amp;sl_d1=1&amp;sl_m1=1&amp;sl_y1=2014&amp;sl_d2=2&amp;sl_m2=8&amp;sl_y2=2014&amp;page_len=100&amp;page=result&amp;submit=Chercher">F0007653</a></p>
 
<div class="section" id="i-grundungsmitglieder">
 
<h1>I Gründungsmitglieder</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
<h1>II Name &amp; Sitz</h1>
Satzung.odt
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Satzung.rst
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=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
**Anmerkung:**
 

	
 
*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
Styles/styles.odt
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Satzung.rst
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=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
**Anmerkung:**
 
.. **Anmerkung:**
 

	
 
*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 
.. *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
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	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
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	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
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</style>
 
</head>
 
<body>
 
<div class="document" id="chaos-computer-club-letzebuerg-a-s-b-l">
 
<h1 class="title">Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</h1>
 

	
 
<p><strong>Anmerkung:</strong></p>
 
<p><em>Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.</em></p>
 
<!-- **Anmerkung:**
 
*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.* -->
 
<p><em>Handelsregisternummer:</em> <a class="reference external" href="http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&amp;sr_soc=noreg&amp;sr_fj=all&amp;sr_tp=all&amp;sr_date=all&amp;sl_d=1&amp;sl_m=1&amp;sl_y=2014&amp;sl_d1=1&amp;sl_m1=1&amp;sl_y1=2014&amp;sl_d2=2&amp;sl_m2=8&amp;sl_y2=2014&amp;page_len=100&amp;page=result&amp;submit=Chercher">F0007653</a></p>
 
<div class="section" id="i-grundungsmitglieder">
 
<h1>I Gründungsmitglieder</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
@@ -390,25 +390,25 @@ Manifest nachgelesen werden. (<a class="
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">ordentliche Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ehrenmitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">unterstützende Mitglieder</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
<a class="reference external" href="http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf">Beitrittserklärung</a> ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
@@ -460,38 +460,38 @@ Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
 
<h1>V Organe des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#auszerordentliche-mitgliederversammlung">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung</a> (Kurzform: (A)MV)</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vorstand</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vorstand">Vorstand</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ChaosMeetings</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#chaosmeetings">ChaosMeetings</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Kommissionen</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#kommissionen">Kommissionen</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vi-auszerordentliche-mitgliederversammlung">
 
<h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<span id="auszerordentliche-mitgliederversammlung"></span><h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
stehen:</p>
 
<ol class="arabic">
 
@@ -546,33 +546,33 @@ Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (VII/10).</p>
 
<li><p class="first">Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.</p>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt zwei <a class="reference internal" href="#finanzprufer">Finanzprüfer</a>, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
sein dürfen. Die <a class="reference internal" href="#finanzprufer">Finanzprüfer</a> müssen nicht Mitglied des Vereins sein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vii-vorstand">
 
<h1>VII Vorstand</h1>
 
<span id="vorstand"></span><h1>VII Vorstand</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
gewählt werden müssen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (<a class="reference external" href="mailto:info&#64;c3l.lu">info&#64;c3l.lu</a>) gesendet
 
werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
 
kandidiert, beinhalten.</p>
 
@@ -615,53 +615,53 @@ Person, gewählt werden:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Rücktritt von seiner aktuellen Position</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ausscheidung aus dem Verein</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="viii-chaosmeetings">
 
<h1>VIII ChaosMeetings</h1>
 
<span id="chaosmeetings"></span><h1>VIII ChaosMeetings</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
statt oder im offiziellen C3L “XMPP Conference Room”. Es ist der reguläre
 
Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ix-finanzprufer">
 
<h1>IX Finanzprüfer</h1>
 
<span id="finanzprufer"></span><h1>IX Finanzprüfer</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">die Einnahmen &amp; Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
erklären und zu übergeben.</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="x-kommissionen">
 
<h1>X Kommissionen</h1>
 
<span id="kommissionen"></span><h1>X Kommissionen</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
 
vergangene und folgende Aktivitäten</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
@@ -681,34 +681,34 @@ ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
Alternativen anbieten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Folgende Kommissionen bestehen:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Pressekommission</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#pressekommission">Pressekommission</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Vereinslokalkommission</p>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vereinslokalkommission">Vereinslokalkommission</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xi-pressekommission">
 
<h1>XI Pressekommission</h1>
 
<span id="pressekommission"></span><h1>XI Pressekommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
zwischen der Presse und dem Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
aussen vertreten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
zur Pressemailadresse (<a class="reference external" href="mailto:press&#64;c3l.lu">press&#64;c3l.lu</a>).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
 
und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.</p>
 
@@ -746,25 +746,25 @@ sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:</
 
<ul>
 
<li><p class="first">Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Onlineartikel müssen kopiert werden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xii-vereinslokalkommission">
 
<h1>XII Vereinslokalkommission</h1>
 
<span id="vereinslokalkommission"></span><h1>XII Vereinslokalkommission</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
Diese beinhalten:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Große, strukturelle Veränderungen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Reparaturen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Mit dem Vermieter in Kontakt stehen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Sich um die Kasse für Getränke &amp; Snacks kümmern</p>
Satzung.odt
Show inline comments
 
binary diff not shown
Satzung.rst
Show inline comments
 
=======================================
 
Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
 
=======================================
 

	
 
.. **Anmerkung:**
 

	
 
.. *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 
   *Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.*
 

	
 
*Handelsregisternummer:* F0007653_ 
 

	
 
.. _F0007653: http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&sr_soc=noreg&sr_fj=all&sr_tp=all&sr_date=all&sl_d=1&sl_m=1&sl_y=2014&sl_d1=1&sl_m1=1&sl_y1=2014&sl_d2=2&sl_m2=8&sl_y2=2014&page_len=100&page=result&submit=Chercher
 

	
 
I Gründungsmitglieder
 
=====================
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 
@@ -41,25 +40,25 @@ 2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 
@@ -104,33 +103,37 @@ 14. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - (Außerordentliche) Mitgliederversammlung (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand
 
   - ChaosMeetings
 
   - Kommissionen
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
@@ -180,29 +183,31 @@ 13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
 
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
 
    Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
 

	
 
15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
 
    mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
 

	
 
16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
 
    ausgeführt werden, vorausgesetzt der Verein zählt mehr als 3 Mitglieder.
 

	
 
17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
 
    der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
 

	
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer_, welche nicht Mitglied des Vorstands
 
    sein dürfen. Die Finanzprüfer_ müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
 

	
 
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Kommissionen.
 

	
 
.. _Vorstand:
 

	
 
VII Vorstand
 
============
 

	
 
1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
 
   und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
 
   Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
 
   gewählt werden müssen.
 

	
 
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
 

	
 
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
 
   Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
 
@@ -240,46 +245,52 @@ 9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, 
 
10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
 
    Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
 
    hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
 
    über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
 
    sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
 
    Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
 
    Person, gewählt werden:
 

	
 
    - Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
 
    - Rücktritt von seiner aktuellen Position
 
    - Ausscheidung aus dem Verein
 

	
 
.. _ChaosMeetings:
 

	
 
VIII ChaosMeetings
 
==================
 

	
 
1. Die Stimme der Mitglieder ist durch die ChaosMeetings vertreten
 

	
 
2. Die ChaosMeetings finden wöchentlich, entweder an einem vordefiniertem Ort
 
   statt oder im offiziellen C3L "XMPP Conference Room". Es ist der reguläre
 
   Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht werden kann.
 
   
 
3. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl. der folgenden
 
   Aktivitäten, Projekte und Aktionen des Vereins treffen.
 

	
 

	
 
.. _Finanzprüfer:
 

	
 
IX Finanzprüfer
 
===============
 

	
 
1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
 

	
 
   - die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
 
   - ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
 
     erklären und zu übergeben.
 

	
 
.. _Kommissionen:
 

	
 
X Kommissionen
 
==============
 

	
 
1. Eine Kommission hat folgende allgemeine Aufgaben:
 

	
 
   - Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über 
 
     vergangene und folgende Aktivitäten
 
   - Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
 

	
 
2. Eine Kommission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
 
   maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Kommission
 
   bestimmt.
 
@@ -298,26 +309,28 @@ 6. Entscheidungen werden in den Kommissi
 
   Alternativen anbieten.
 

	
 
7. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
   der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
   gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
   gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
 

	
 
8. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
   besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
 

	
 
9. Folgende Kommissionen bestehen:
 

	
 
   - Pressekommission
 
   - Vereinslokalkommission
 
   - Pressekommission_
 
   - Vereinslokalkommission_
 

	
 
.. _Pressekommission:
 

	
 
XI Pressekommission
 
===================
 

	
 
1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
 
   zwischen der Presse und dem Verein.
 

	
 
2. Die Pressekommission wird von 2 Mitgliedern, als Pressesprecher, nach
 
   aussen vertreten.
 

	
 
3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
 
   zur Pressemailadresse (press@c3l.lu).
 
@@ -347,24 +360,26 @@ 8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen, wenn
 
   möglich, in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
 
   werden.
 

	
 
9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
 
   archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
 
   kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Kommission
 
   sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
 

	
 
   - Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
 
   - Onlineartikel müssen kopiert werden
 
   - Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
 

	
 
.. _Vereinslokalkommission:
 

	
 
XII Vereinslokalkommission
 
==========================
 

	
 
1. Die Vereinslokalkommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
 
   sich um das Vereinslokal drehen, zu beschäftigen.
 
   Diese beinhalten:
 

	
 
   - Große, strukturelle Veränderungen
 
   - Reparaturen
 
   - Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
 
   - Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
 
   - Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
Styles/styles.odt
Show inline comments
 
binary diff not shown
Makefile
Show inline comments
 
@@ -11,15 +11,15 @@ help:
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --strip-comments --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list $(MAINFILE) $(HTMLFILE)
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list --date $(MAINFILE) $(HTMLFILE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
Satzung.html
Show inline comments
 
@@ -830,14 +830,19 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2014-08-04.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
Satzung.odt
Show inline comments
 
binary diff not shown
Satzung.odt
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binary diff not shown
HTML/Satzung.html
Show inline comments
 
file renamed from Satzung.html to HTML/Satzung.html
Makefile
Show inline comments
 
@@ -6,20 +6,20 @@ ODTSTYLESHEET = ./Styles/styles.odt
 
ODTFIlE = Satzung.odt
 
HTMLFILE = Satzung.html
 

	
 
help:
 
	@echo "Please use \'make <target>' where <target> is on of"
 
	@echo "  html to make a HTML version"
 
	@echo "  odt  to make a ODT version"
 

	
 
clean:
 
	-rm -rf Satzung.odt Satzung.html
 

	
 
odt:
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --strip-comments --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) $(ODTFIlE)
 
	$(RST2ODT) --stylesheet=$(ODTSTYLESHEET) --no-sections --strip-comments --smart-quotes=yes --create-links $(MAINFILE) ./ODT/$(ODTFIlE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The ODT file is named Satzung.odt"
 

	
 
html:
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list --date $(MAINFILE) $(HTMLFILE)
 
	$(RST2HTML) --smart-quotes=yes --no-compact-list --date $(MAINFILE) ./HTML/$(HTMLFILE)
 
	@echo
 
	@echo "Build finished. The HTML file is named Satzung.html"
ODT/Satzung.odt
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file renamed from Satzung.odt to ODT/Satzung.odt
PDF/Satzung.pdf
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file renamed from Satzung.pdf to PDF/Satzung.pdf
HTML/Satzung.html
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@@ -404,43 +404,29 @@ entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
 
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
 
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
 
Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
 
zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
 
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
 
wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
 
auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
 
Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
 
@@ -674,25 +660,25 @@ Kommission melden.</p>
 
kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
 
eine Kommissionssitzung einberufen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Entscheidungen werden in den Kommissionssitzungen getroffen. Das
 
ChaosMeeting kann aber diese Entscheidungen als hinfällig erklären und
 
Alternativen anbieten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
 
der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
 
gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).</p>
 
gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/10).</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf daran
 
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Folgende Kommissionen bestehen:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#pressekommission">Pressekommission</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vereinslokalkommission">Vereinslokalkommission</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
@@ -832,17 +818,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2014-08-04.
 
Generated on: 2014-11-03.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
ODT/Satzung.odt
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binary diff not shown
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -108,25 +108,25 @@ 1. Die Organe des Vereins sind:
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
Satzung.rst
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@@ -26,24 +26,29 @@ 1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 
   - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
 
   - Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
     Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
 
   - Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
     Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -44,25 +44,25 @@ 1. Der Verein gibt sich folgende Objekti
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
2. Jede natürliche Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -94,24 +94,27 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -97,24 +97,28 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -94,28 +94,28 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs zu
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
Satzung.rst
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@@ -44,25 +44,25 @@ 1. Der Verein gibt sich folgende Objekti
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 

	
 
2. Jede natürliche Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 
   `Beitrittserklärung`_ ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
 
   entrichten.
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
HTML/Satzung.html
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@@ -369,24 +369,32 @@ Kurzform.</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein gibt sich folgende Objektive:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Unterstützung der Kommunikations- &amp; Informationsfreiheit</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
senden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
Manifest nachgelesen werden. (<a class="reference external" href="https://c3l.lu/manifesto">https://c3l.lu/manifesto</a>)</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iv-mitgliedschaft">
 
<h1>IV Mitgliedschaft</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
 
@@ -439,49 +447,56 @@ kann jedes Mitglied den Verein zu jedem 
 
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
nehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
Beiträge zu zahlen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
 
<h1>V Organe des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#auszerordentliche-mitgliederversammlung">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung</a> (Kurzform: (A)MV)</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vorstand">Vorstand</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#chaosmeetings">ChaosMeetings</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#kommissionen">Kommissionen</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vi-auszerordentliche-mitgliederversammlung">
 
<span id="auszerordentliche-mitgliederversammlung"></span><h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
stehen:</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Änderung der Satzung</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wahl eines Vorstands</p>
 
</li>
 
@@ -818,17 +833,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2014-11-03.
 
Generated on: 2015-09-19.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
HTML/Satzung.html
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@@ -369,24 +369,32 @@ Kurzform.</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein gibt sich folgende Objektive:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Unterstützung der Kommunikations- &amp; Informationsfreiheit</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
senden</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
Manifest nachgelesen werden. (<a class="reference external" href="https://c3l.lu/manifesto">https://c3l.lu/manifesto</a>)</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iv-mitgliedschaft">
 
<h1>IV Mitgliedschaft</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
 
@@ -439,49 +447,56 @@ kann jedes Mitglied den Verein zu jedem 
 
möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
nehmen.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
Beiträge zu zahlen.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="v-organe-des-vereins">
 
<h1>V Organe des Vereins</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die Organe des Vereins sind:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#auszerordentliche-mitgliederversammlung">(Außerordentliche) Mitgliederversammlung</a> (Kurzform: (A)MV)</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#vorstand">Vorstand</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#chaosmeetings">ChaosMeetings</a></p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><a class="reference internal" href="#kommissionen">Kommissionen</a></p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="vi-auszerordentliche-mitgliederversammlung">
 
<span id="auszerordentliche-mitgliederversammlung"></span><h1>VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
<li><p class="first">Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
stehen:</p>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Änderung der Satzung</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wahl eines Vorstands</p>
 
</li>
 
@@ -818,17 +833,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2014-11-03.
 
Generated on: 2015-09-19.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
Satzung.rst
Show inline comments
 
@@ -26,24 +26,29 @@ 1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 
   - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
 
   - Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
     Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder
 
   - Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
     Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
 

	
 
2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
   Manifest nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
 

	
 
IV Mitgliedschaft
 
=================
 

	
 
1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
 

	
 
   - ordentliche Mitglieder
 
   - Ehrenmitglieder
 
   - unterstützende Mitglieder
 
@@ -89,44 +94,51 @@ 12. Jedes Mitglied, welches dem Verein potentiellen Schaden zufügen
 
    möchte oder zugefügt hat, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
 
    eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
 
    außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
 
    Ausschließung zu bestimmen. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
 
    für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
 
    kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
 
    Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
 

	
 
13. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
 

	
 
14. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
 

	
 
15. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Vereins in Anspruch zu
 
    nehmen.
 

	
 
16. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu
 
    unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten
 
    Beiträge zu zahlen.
 

	
 
.. _Beitrittserklärung: http://statutes.c3l.lu/Membership_Form.pdf
 

	
 
V Organe des Vereins
 
====================
 

	
 
1. Die Organe des Vereins sind:
 

	
 
   - `(Außerordentliche) Mitgliederversammlung`_ (Kurzform: (A)MV)
 
   - Vorstand_
 
   - ChaosMeetings_
 
   - Kommissionen_
 

	
 
.. _(Außerordentliche) Mitgliederversammlung:
 

	
 
VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
 
===========================================
 

	
 
1. Die jährliche MV muss im ersten Quartal des Jahres stattfinden.
 

	
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
2. Das Datum der jährlichen MV muss mindestens 28 Tage im Voraus festgelegt werden.
 
    
 
3. Die Einladungen für die jährliche MV sowie auch für eine AMV müssen 14
 
   Tage im Voraus an die Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss
 
   die Tagesordnung, Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
 

	
 
4. Die MV kann einberufen werden, wenn folgende Themen auf der Tagesordnung
 
   stehen:
 

	
 
   1. Änderung der Satzung
 
   2. Wahl eines Vorstands
 
   3. Überprüfung der Finanzen
 
   4. Auflösung des Vereins
HTML/Satzung.html
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@@ -332,26 +332,26 @@ h1 tt.docutils, h2 tt.docutils, h3 tt.do
 
h4 tt.docutils, h5 tt.docutils, h6 tt.docutils {
 
  font-size: 100% }
 

	
 
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  list-style-type: none }
 

	
 
</style>
 
</head>
 
<body>
 
<div class="document" id="chaos-computer-club-letzebuerg-a-s-b-l">
 
<h1 class="title">Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.</h1>
 

	
 
<!-- **Anmerkung:**
 
*Die Satzung des "Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L." wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.* -->
 
<p><strong>Anmerkung:</strong>
 
<em>Die Satzung des “Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.” wurde vollständig reformiert und in die deutsche Sprache übersetzt.</em></p>
 
<p><em>Handelsregisternummer:</em> <a class="reference external" href="http://www.legilux.public.lu/entr/search/index.php?ss_soc=F0007653&amp;sr_soc=noreg&amp;sr_fj=all&amp;sr_tp=all&amp;sr_date=all&amp;sl_d=1&amp;sl_m=1&amp;sl_y=2014&amp;sl_d1=1&amp;sl_m1=1&amp;sl_y1=2014&amp;sl_d2=2&amp;sl_m2=8&amp;sl_y2=2014&amp;page_len=100&amp;page=result&amp;submit=Chercher">F0007653</a></p>
 
<div class="section" id="i-grundungsmitglieder">
 
<h1>I Gründungsmitglieder</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
@@ -377,24 +377,26 @@ senden</p>
 
<li><p class="first">Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen im
 
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
 
Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Den Erhalt und die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte</p>
 
</li>
 
</ul>
 
</li>
 
<li><p class="first">Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
 
Manifest nachgelesen werden. (<a class="reference external" href="https://c3l.lu/manifesto">https://c3l.lu/manifesto</a>)</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iv-mitgliedschaft">
 
<h1>IV Mitgliedschaft</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:</p>
 
<ul>
ODT/Satzung.odt
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Satzung.rst
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@@ -14,25 +14,26 @@ I Gründungsmitglieder
 

	
 
1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
 
   Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
   Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
   L-2143, Luxemburg registriert.
 

	
 
II Name & Sitz
 
==============
 

	
 
1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg" oder "C3L" in
 
   Kurzform.
 

	
 
2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
 
2. Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750
 
   Luxembourg.
 

	
 
III Objektive
 
=============
 

	
 
1. Der Verein gibt sich folgende Objektive:
 

	
 
   - Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
 
   - Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
     senden
 
   - Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
 
   - Technische Neugierde bezüglich komplexen Systemen stillen
 
   - Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie
HTML/Satzung.html
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@@ -351,25 +351,26 @@ ul.auto-toc {
 
Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
 
Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
 
L-2143, Luxemburg registriert.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="ii-name-sitz">
 
<h1>II Name &amp; Sitz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein führt den Namen “Chaos Computer Club Lëtzebuerg” oder “C3L” in
 
Kurzform.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.</p>
 
<li><p class="first">Der Verein hat den Sitz in Halle Victor Hugo, 60 Avenue Victor Hugo, L-1750
 
Luxembourg.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
<div class="section" id="iii-objektive">
 
<h1>III Objektive</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Der Verein gibt sich folgende Objektive:</p>
 
<ul>
 
<li><p class="first">Unterstützung der Kommunikations- &amp; Informationsfreiheit</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Analysieren von Systemen und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
 
senden</p>
ODT/Satzung.odt
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Satzung.rst
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@@ -61,28 +61,30 @@ 2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss diese die
 

	
 
3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
   Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
 

	
 
4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
   um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
   Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
   ordentlichen Mitglieds.
 

	
 
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
 

	
 
6. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
   "Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
   die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
   Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
6. Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
 
   doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
 
   Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
 
   Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
   Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
 
   Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.
 

	
 
7. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
   zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
   eines aktiven Engagements im Verein.
 
    
 
8. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
 

	
 
9. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
   dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
 

	
 
10. Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
    ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
HTML/Satzung.html
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@@ -415,28 +415,30 @@ entrichten.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first"><em>Unterstützende Mitglieder</em> haben die gleichen Rechte wie ordentliche
 
Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
 
um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
 
Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
 
ordentlichen Mitglieds.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler &amp; Studenten und auf 50€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
 
“Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
 
die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
 
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.</p>
 
<li><p class="first">Es besteht einmalig, für neue Mitlieder, die Möglichkeit eine vergünstige
 
doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein “Frënn vun der Ënn A.S.B.L.” einzugehen.
 
Der erste Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für
 
Studenten und auf 150€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
 
Ab dem zweiten Mitgliedsjahr ist der Mitgliedsbeitrag für Studenten auf die
 
Höhe von 85€ und auf 170€ für Personen mit regulärem Einkommen festgelegt.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
 
zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
 
eines aktiven Engagements im Verein.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Wenn der Verein nicht für Miete &amp; Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
 
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.</p>
 
</li>
 
<li><p class="first">Jedes Mitglied welches sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
 
ausübenden Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
 
@@ -836,17 +838,17 @@ der (A)MV bestimmt.</p>
 
</div>
 
<div class="section" id="xv-nationales-gesetz">
 
<h1>XV Nationales Gesetz</h1>
 
<ol class="arabic">
 
<li><p class="first">Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
 
“Vereinsgesetz” Gesetz vom 21ten April 1928.</p>
 
</li>
 
</ol>
 
</div>
 
</div>
 
<div class="footer">
 
<hr class="footer" />
 
Generated on: 2015-09-19.
 
Generated on: 2016-03-06.
 

	
 
</div>
 
</body>
 
</html>
ODT/Satzung.odt
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