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@@ -2,415 +2,414 @@
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Chaos Computer Club Lëtzebuerg A.S.B.L.
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I Gründungsmitglieder
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1.1 Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet: Guy
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Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
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Laurent Weber. DEr erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
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L-2143, Luxemburg registriert.
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1. Der Verein wurde am 23ten Mai 2008 von folgenden Personen gegründet:
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Guy Foetz, Kevin Hiebbner, Pascal Menei, Michael Quest, Alexander Rohde und
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Laurent Weber. Der erste eingetragene Sitz war in 99A, rue Laurent MENAGER,
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L-2143, Luxemburg registriert.
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II Name & Sitz
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2.1 Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
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2.2 Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
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1. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club Lëtzebuerg".
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2. Der Verein hat den Sitz in Avenue Guillaume 13b, L-1651, Luxemburg.
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III Objektive
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3.1 Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
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1. Die Organisation gibt sich folgende Objektive:
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- Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
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- Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
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senden
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- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
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- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
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|
- Unterstützung der Kommunikations- & Informationsfreiheit
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- Analysieren von System und Warnungen an die betreffenden Verantwortlichen
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senden
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- Bildung im Bereich der neuen Technologien und Datenschutz
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|
- Technische Neugierde bezüglich der komplexen Systeme stillen
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3.2 Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
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2. Genauere Informationen über die Ziele und Ansichten des Vereins können im
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Manifesto nachgelesen werden. (https://c3l.lu/manifesto)
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IV Mitgliedschaft
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4.1 Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
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1. Der Verein versteht 3 verschiedene Typen von Mitgliedschaften:
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- ordentliche Mitglieder
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- Ehrenmitglieder
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- unterstützende Mitglieder
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- ordentliche Mitglieder
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- Ehrenmitglieder
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- unterstützende Mitglieder
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4.2 Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
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entrichten.
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2. Jede Person kann Mitglied im Verein werden. Dafür muss sie die
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Beitrittserklärung ausfüllen und einreichen, sowie den Mitgliedsbeitrag
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entrichten.
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4.3 *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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3. *Unterstützende Mitglieder* haben die gleichen Rechte wie ordentliche
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Mitglieder, allerdings ohne Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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4.4 Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
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um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
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ordentlichen Mitglieds.
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4. Der Vorstand kann Personen, die sich besondere Verdienste um den Verein oder
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um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu
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Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines
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ordentlichen Mitglieds.
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4.5 Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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5. Der Mitgliedsbeitrag ist auf 25€ für Schüler & Studenten und auf 50€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen pro Jahr festgelegt.
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4.6 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
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jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
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aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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6. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von dem
|
|
|
jährlichen Mitgliedsbeitrag berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und
|
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|
aufgerundet wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist auf 2,10€ für
|
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Studenten und 4,20€ für Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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4.7 Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
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die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
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Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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7. Es besteht die Möglichkeit eine doppelte Mitgliedschaft mit dem Verein
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|
"Frënn vun der Ënn A.S.B.L." einzugehen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für
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die doppelte Mitgliedschaft wurde auf 70€ für Studenten und auf 150€ für
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|
|
Personen mit einem regulären Einkommen festgelegt.
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4.8 Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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|
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
|
|
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
|
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|
Einkommen festgelegt.
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8. Wenn eine Person nach dem 31ten März beitritt, muss er für die Monate bis
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zum 31ten Dezember bezahlen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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Mitgliedschaft wird von dem jährlichen Mitgliedsbeitrag für die doppelte
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|
Mitgliedschaft berechnet, indem dieser durch 12 geteilt und aufgerundet
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wird. Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die doppelte Mitgliedschaft ist
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auf 5,90€ für Studenten und 12,50€ für Personen mit einem regulären
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Einkommen festgelegt.
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4.9 Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein.
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9. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Personen die den Jahresbeitrag nicht
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zahlen können trotzdem als ordentliche Mitglieder aufzunehmen, im Gegenzug
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eines aktiven Engagements im Verein.
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4.10 Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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10. Der Mitgliedsbeitrag kann nur von der Mitgliederversammlung abgeändert werden.
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|
4.11 Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
|
|
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dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
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11. Wenn der Verein nicht für Miete & Unterhalt einer Immobilie aufkommt,
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|
|
dürfen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden.
|
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|
4.12 Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
|
|
|
jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
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eingereicht werden.
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12. Jedes Mitglied, welche sein Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 31ten März des
|
|
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jeweiligen Jahres bezahlt hat, wird automatisch als Mitglied aberkannt. Um
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dem Verein wieder beitreten zu können muss eine neue Beitrittserklärung
|
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eingereicht werden.
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4.13 Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
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|
13. Jedes ordentliche Mitglied kann den Verein zu jedem Moment verlassen.
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4.14 Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
|
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|
möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
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|
Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
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|
für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
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|
kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
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Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
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14. Jedes Mitglied, welches der Organisation potentiellen Schaden zufügen
|
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möchte oder zugefügt hat kann ausgeschlossen werden. Die Ausschließung
|
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eines Mitglieds kann vom Vorstand angefragt werden, jedoch muss eine
|
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|
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden um über die
|
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|
Ausschließung zu entscheiden. Vor der Mitgliederversammlung müssen Beweise
|
|
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für die Ausschließung hervorgebracht werden. Das auszuschließende Mitglied
|
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kann ebenfalls seine Ansichten vortragen und verteidigen. Eine geheime
|
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Abstimmung aller anwesenden Mitglieder entscheidet über die Ausschließung.
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4.15 Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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15. Jedes Mitglied darf das Vereinslokal zu jedem Zeitpunkt benutzen.
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4.16 Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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16. Die Mitgliedschaft währt bis zum 31. Dezember.
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V Organe des Clubs
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5.1 Die Organe des Clubs sind:
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1. Die Organe des Clubs sind:
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- (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
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- Vorstand
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- ChaosMeetings
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- Kommissionen
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- (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
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|
- Vorstand
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- ChaosMeetings
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|
- Kommissionen
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VI (Außerordentliche) Mitgliederversammlung
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6.1 Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
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stattfinden.
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1. Die jährliche Mitgliederversammlung (MV) muss im ersten Quartal des Jahres
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stattfinden.
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6.2 Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
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festgelegt werden.
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2. Das Datum der jährlichen Mitgliederversammlung muss 28 Tage im Voraus
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festgelegt werden.
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6.3 Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
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Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
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|
Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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3. Die Einladungen für die jährliche Mitgliederversammlung sowie auch für eine
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außerordentliche Mitgliederversammlung müssen 14 Tage im Voraus an die
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|
Mitglieder versendet werden. Diese Einladung muss die Tagesordnung,
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|
Satzungsänderungen und Kandidaturen beinhalten.
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6.4 Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
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entschieden werden muss:
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4. Die Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn über folgende Themen
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entschieden werden muss:
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1. Änderung der Satzung
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2. Wahl eines Vorstands
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3. Überprüfung der Finanzen
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4. Auflösung des Vereins
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5. Ausschließung eines Mitglieds
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6. Einführung einer neuer Komission
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7. Auslösung einer Kommission
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1. Änderung der Satzung
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2. Wahl eines Vorstands
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3. Überprüfung der Finanzen
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4. Auflösung des Vereins
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5. Ausschließung eines Mitglieds
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|
6. Einführung einer neuer Komission
|
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|
7. Auslösung einer Kommission
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|
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6.5 Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
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5. Es müssen mindestens zwei-drittel der Mitglieder auf der MV anwesend sein
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um Änderungen annehmen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine
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|
AMV auf einem anderen Datum einberufen werden.
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6.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
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MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
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6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung (AMV) ist eine nicht reguläre
|
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|
MV mit den gleichen Rechten, Regeln und Befugnisse.
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6.7 Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
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anwesend sind.
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7. Die AMV ist auch beschlussfähig wenn nicht zwei-drittel der Mitglieder
|
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|
anwesend sind.
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|
6.8 Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
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muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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8. Wenn ein-viertel der Mitglieder oder der Vorstand für eine AMV anfragen,
|
|
|
muss dieser Anfrage innerhalb eines Monats Rechnung getragen werden.
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6.9 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
|
|
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9. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht auf einer (A)MV.
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6.10 Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
|
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Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
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Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
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sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
|
|
|
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
|
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vertreten.
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10. Ein ordentliches Mitglied kann einem anderen Mitglied die Vollmacht seiner
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Wahlstimme geben, falls sie nicht an der (A)MV teilnehmen kann.
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|
Die Bevollmächtigung muss von Hand oder per GPG unterschrieben vom Urheber
|
|
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sein. Die Bevollmächtigung muss bis zum Tag vor der (A)MV dem Sekretär
|
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|
mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jeweils nur eine anderes Mitglied
|
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vertreten.
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6.11 Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
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einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
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11. Alle Abstimmungen werden von den anwesenden bzw. repräsentierten
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Mitgliedern ausgeführt. Alle Wahlgänge verlaufen offen und nach der
|
|
|
einfachen Majorität, falls nicht anders definiert.
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6.12 Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
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12. Die (A)MV muss über die Entlastung des vorherigen Vorstands und deren
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Aufgabenbereiche entscheiden. Dies geschieht über eine Wahl. Wenn diese
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Wahl negativ ausfällt, greift die Wiedergutmachungsklausel (7.10).
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6.13 Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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|
13. Der Präsident und der Vorstand werden jeweils für ein Amtsjahr gewählt.
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|
6.14 Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
|
|
|
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
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|
14. Die Abstimmung für den Präsidenten entscheidet sich in einem separaten
|
|
|
Wahlgang. Diese Abstimmung findet geheim statt.
|
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|
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6.15 Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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15. Jeder Kandidat für einen Platz im Vorstand muss sich jeweils vor der (A)MV
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mit ihren Objektiven für das kommende Jahr vorstellen.
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6.16 Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
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|
Verein.
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16. Die Auszählung der Stimmen müssen durch 2 nicht kandidierende Mitglieder
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ausgeführt werden. Ausgenommen ist der Fall, es seien nur 3 Mitglieder im
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|
|
Verein.
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6.17 Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
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17. Satzungsänderungen können nur angenommen werden, wenn sich zwei-drittel
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|
|
der anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
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6.18 Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
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|
sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
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|
18. Die (A)MV wählt zwei Finanzprüfer, welche nicht Mitglied des Vorstands
|
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|
sein dürfen. Die Finanzprüfer müssen nicht Mitglied des Vereins sein.
|
|
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|
6.19 Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
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|
19. Die (A)MV wählt die Mitglieder der jeweiligen Komissionen.
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VII Vorstand
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7.1 Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
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und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
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|
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
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gewählt werden müssen.
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1. Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, welcher sich mindestens aus 3
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und maximal aus 6 Mitgliedern zusammensetzt; binnen der Präsident, der
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|
Sekretär, der Schatzmeister und 3 andere Mitglieder, welche von der (A)MV
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|
gewählt werden müssen.
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|
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7.2 Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
|
|
|
2. Jedes Mitglied des Vorstands ist wiederwählbar.
|
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|
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|
7.3 Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
|
|
|
Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
|
|
|
werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
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kandidiert, beinhalten.
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|
3. Jedes Mitglied kann für einen Posten im Vorstand kandidieren. Alle
|
|
|
Kandidaturen müssen vor jeder (A)MV an den Sekretär (info@c3l.lu) gesendet
|
|
|
werden. Die Kandidaturen müssen den Posten, für welchen das Mitglied
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|
kandidiert, beinhalten.
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|
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|
7.4 Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
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|
|
Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
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|
Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
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|
|
durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
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|
(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
|
|
|
seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
|
|
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auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
|
|
|
Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
|
|
|
Monate eine AMV einberufen.
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|
|
4. Ein unbesetzter Posten im Vorstand, kann temporär von einem anderen
|
|
|
Mitglied des Vereins ausgeführt werden. Diese Person wird durch den
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|
Vorstand gewählt und eine geheime Abstimmung nach einfacher Majorität muss
|
|
|
durchgeführt werden. Die Person bleibt auf diesem Posten bis zur nächsten
|
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(A)MV. Die gewählte Person hat ein Vetorecht. Wenn die gewählte Person von
|
|
|
seinem Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand eine andere Person
|
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auswählen oder eine AMV einberufen. Wenn die Person nicht von seinem
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|
Vetorecht Gebrauch macht, muss der Vorstand innerhalb der folgenden 3
|
|
|
Monate eine AMV einberufen.
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7.5 Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
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ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
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mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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5. Der Vorstand kommt zusammen, wenn der Präsident ihn einberuft, oder wenn
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ein-drittel des Vorstand dies wünscht. Der Vorstand kann nur tagen, wenn
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|
mindestens 50% des Vorstands anwesend ist.
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7.6 Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
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|
Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
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|
eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
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6. Entscheidungen werden aufgrund einfacher Majorität getroffen, Wenn ein
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|
Mitglied es verlangt müssen sie ebenfalls geheim getroffen werden. Im Falle
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|
|
eines gleichen Wahlausgangs, überwiegt die Stimme des Präsidenten.
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7.7 Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
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einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
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wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
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7. Wenn sich mindestens 2 Mitglieder des Vorstands zusammentun, können sie
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einen Misstrauensantrag gegen eine anderes Mitglied im Vorstand stellen,
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wenn dieser seiner Aufgabe nicht nachkommt.
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7.8 Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
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können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
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8. Wenn sich mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder zusammentun,
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können sie einen Misstrauensantrag gegen ein Mitglied des Vorstand stellen.
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7.9 Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
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damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
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Wiedergutsmachungsklausel (7.10).
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9. Wenn ein Misstrauensantrag vorliegt, muss der Vorstand eine AMV einberufen,
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damit dieses Thema behandelt werden kann. Hier greift die
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Wiedergutsmachungsklausel (VII/10).
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7.10 Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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10. Ein gewähltes Mitglied muss für die unvollständigen bzw. nicht ausgeführten
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Aufgaben eine Entschädigung hervorbringen, wenn kein akzeptabler Grund
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hervorgebracht wurde. Der Vorstand, außer der betroffenen Person, stimmt
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über eine Frist ab, bis wann die Aufgabe vom gewählten Mitglied erfüllt
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sein muss. Wenn diese Aufgabe nicht erfüllt wird, stehen folgende
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Konsequenzen zur Verfügung, welche vom Vorstand, außer der betroffenen
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Person, gewählt werden:
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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- Rücktritt von seiner aktuellen Position
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- Ausscheidung aus dem Verein
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- Ausschluss aus dem Vorstand für ein bis drei Jahre
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|
- Rücktritt von seiner aktuellen Position
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- Ausscheidung aus dem Verein
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VIII ChaosMeetings
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8.1 Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
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ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
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werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
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der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
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1. Die ChaosMeetings finden wöchentlich an einem vordefiniertem Ort statt. Es
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ist der reguläre Treff der Mitglieder, welcher jedoch von jedem besucht
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werden kann. Anwesende Mitglieder des Vereins können Entscheidungen bzgl.
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der folgenden Aktivitäten und Projekte treffen.
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IX Finanzprüfer
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9.1 Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
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1. Die Aufgaben der Finanzprüfer bestehen darin:
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- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
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- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
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erklären und zu übergeben.
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|
- die Einnahmen & Ausgaben zu des letzten Geschäftsjahres zu überprüfen
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|
- ihre Resultate der (A)MV und dem Vorstand in Form eines Berichts zu
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|
erklären und zu übergeben.
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X Kommissionen
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10.1 Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
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1. Eine Komission hat folgende allgemeine Aufgaben:
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- Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
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vergangene und folgende Aktivitäten
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- Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
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- Auf den ChaosMeetings sowie der (A)MV Bericht ablegen über
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vergangene und folgende Aktivitäten
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- Ansprechpartner sein für ihren Themenbereich
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10.2 Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
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bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
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2. Eine Komission muss mindestens aus einem Mitglied bestehen. Die
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maximale Anzahl der Mitglieder wird von der jeweiligen Komission
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bestimmt und muss in der Satzung des Vereins festgesetzt werden.
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10.3 Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
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kandidieren.
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3. Jedes ordentliche Mitglied kann für einen Posten in einer Komission
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kandidieren.
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10.4 Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
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kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
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4. Jedes ordentliche Mitglied, auch wenn es nicht in der Komission ist,
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kann an den Kommissionssitzungen teilnehmen.
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10.5 Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
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5. Jedes ordentliche Mitglied hat ein Stimmrecht in der Kommissionssitzung.
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10.6 Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
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eine Kommissionssitzung einberufen.
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6. Jedes ordentliche Mitglied, sowie jedes Mitglied einer Kommission, kann
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eine Kommissionssitzung einberufen.
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10.7 Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
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Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
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Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
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anwesend sein.
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7. Eine Kommissionssitzung kann nur stattfinden wenn mindestens 50% der
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Kommissionsmitglieder anwesend sind. Ausgenommen ist der Fall, wenn die
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Komission weniger als 3 Mitglieder zählt, dann muss die ganze Komission
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anwesend sein.
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10.8 Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
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8. Entscheidungen müssen auf den ChaosMeetings stattfinden.
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10.9 Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
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gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
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gewählte Mitglieder im Vorstand (7.9).
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9. Ein ChaosMeeting kann einen Misstrauensantrag gegen gewählte Mitglieder
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der Kommission stellen, wenn diese ihre Aufgabe nicht erfüllen. Hierbei
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gelten die gleichen Prozeduren, wie bei einem Misstrauensantrag gegen
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gewählte Mitglieder im Vorstand (VII/9).
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10.10 Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
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besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
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10. Der Vorstand kann temporäre Kommission erstellen, wenn der Bedarf danach
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|
besteht. Dies muss aber auf einem ChaosMeeting entschieden werden.
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10.11 Folgende Kommissionen bestehen:
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11. Folgende Kommissionen bestehen:
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- Pressekommission
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- Hackerspacekommission
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- Pressekommission
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- Hackerspacekommission
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XI Pressekommission
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11.1 Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
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zwischen der Presse und dem Verein.
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1. Die Pressekommission dient als Bindeglied sowie Kommunikationspartner
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zwischen der Presse und dem Verein.
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11.2 Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
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2. Die Pressekommission besteht aus maximal 2 Mitgliedern.
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11.3 Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
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zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
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3. Die Mitglieder der Pressekommission bekommen Zugang zum Pressetelefon und
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zur Presseemailaddresse (press@c3l.lu).
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11.4 Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
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und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
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4. Alle Presseanfragen müssen den Mitgliedern mitgeteilt werden
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und, wenn möglich, mit den Mitgliedern erfüllt werden.
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11.5 Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
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Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
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auskennen.
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5. Die Pressekommission kann Presseanfragen für Videoaufnahmen bzw.
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Audioaufnahmen an Mitglieder delegieren, die sich mit dem Thema
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auskennen.
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11.6 Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
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|
müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
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werden.
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6. Presseanfragen, bei welcher etwas schriftliches eingereicht werden muss,
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|
müssen in einem kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet
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|
werden.
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|
11.7 Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
|
|
|
beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
|
|
|
durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
|
|
|
den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
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|
Mitteilung muss folgendes enthalten:
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7. Presseanfragen die über das Pressetelefon gestellt werden und sofort
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|
beantwortet werden müssen, dürfen von den Mitgliedern der Pressekommission
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durchgeführt werden. In diesem Fall müssen sie, so schnell wie möglich,
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|
den Mitglieder mitteilen, dass sie dieses Interview getätigt haben. Diese
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|
Mitteilung muss folgendes enthalten:
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- Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
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- Thema des Interviews
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- Wenn möglich, wann es publiziert wird
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- Name des Journalisten bzw. seiner Arbeitsstelle
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- Thema des Interviews
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- Wenn möglich, wann es publiziert wird
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11.8 Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
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|
|
kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
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8. Pressemitteilungen, die vom Verein heraus erstellt werden, müssen in einem
|
|
|
kollaborativen Prozess mit den Mitgliedern ausgearbeitet werden.
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|
11.9 Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
|
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|
archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
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|
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kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
|
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|
sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
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9. Die Pressekommission ist dafür zuständig, das alle Presseerscheinungen
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archiviert werden und den Mitgliedern online zur Verfügung stehen. Dies
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kann auch von Mitgliedern ausgeführt werden die nicht in der Komission
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sind. Im konkreten Fall bedeutet dies:
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- Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
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- Onlineartikel müssen kopiert werden
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- Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
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|
- Erscheinungen in den Printmedien müssen eingescannt werden
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- Onlineartikel müssen kopiert werden
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|
- Audio- und Videoaufnahmen müssen heruntergeladen werden
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XII Hackerspacekommission
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12.1 Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
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|
sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
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|
|
Diese beinhalten:
|
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1. Die Hackerspacekommission hat als Aufgabe sich mit den Themen, welche
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sich um das Vereinslokals, auch Hackerspace genannt, drehen, zu beschäftigen.
|
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|
Diese beinhalten:
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|
|
- Grosse, bauliche Veränderungen
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|
|
- Reparaturen
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|
- Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
|
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|
- Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
|
|
|
- Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
|
|
|
- Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
|
|
|
- Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
|
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|
- Große, bauliche Veränderungen
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|
- Reparaturen
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|
- Mit dem Vermieter in Kontakt stehen
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|
- Sich um die Kasse für Getränke & Snacks kümmern
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|
- Sich um den Vorrat an Getränken & Snacks kümmern
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- Grössere Investitionen die Platz benötigen (z.B. Lasercutter)
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|
- Regeln für das Zusammenleben im Vereinslokal aufstellen
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12.2 Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
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2. Die Hackerspacekommission besteht aus maximal 3 Mitgliedern.
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12.3 Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
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|
Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
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dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
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3. Ordentliche Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt, Vorschläge der
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Kommission mitteilen, welche dann über den Vorschlag diskutiert und auf
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dem ChaosMeeting eine Entscheidung treffen muss.
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XIII Regeln im Vereinslokal
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13.1 Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder,
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|
welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
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Konsequenzen stehen zur Verfügung:
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1. Jede Form von Vandalismus ist im Vereinslokal untersagt. Mitglieder,
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welche diese Regel brechen müssen Konsequenzen tragen. Folgende
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Konsequenzen stehen zur Verfügung:
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- Ausschluss aus dem Verein
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- Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
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- Ersetzung des beschädigten Materials
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- Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
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- Ausschluss aus dem Verein
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- Finanzielle Entschädigung für das beschädigte Material
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- Ersetzung des beschädigten Materials
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- Temporäre Aberkennung des Rechts auf Zugang zum Vereinslokal
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|
Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
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|
Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
|
|
|
die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
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|
Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
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|
Diese Konsequenzen müssen vom Vorstand, in Zusammenarbeit mit der
|
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|
Hackerspacekommission, gewählt werden. Das ChaosMeeting muss jedoch über
|
|
|
die Angemessenheit der Konsequenz entscheiden. Nur im Falle des
|
|
|
Ausschlusses aus dem Verein, muss eine AMV einberufen werden.
|
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|
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|
13.2 Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
|
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|
"Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
|
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werden.
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2. Die Regeln, welche sich um das Zusammenleben im Vereinslokal kümmern, müssen auf den
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|
"Hackerspace Design Patterns" (http://hackerspaces.org/wiki/Design_Patterns) aufgebaut
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werden.
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XIV Auflösung des Vereins
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14.1 Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
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allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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|
1. Die Lebenszeit des Vereins ist unbegrenzt, fällt die Mitgliederzahl
|
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|
allerdings unter 3, ist der Verein mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
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14.2 Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
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zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
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Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
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2. Die Auflösung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn mindestens
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zwei-drittel aller Mitglieder auf einer (A)MV anwesend sind. Die
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|
|
Abstimmung findet geheim und durch einfache Majorität statt.
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14.3 Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
|
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|
den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
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Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
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|
einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
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wird von der (A)MV bestimmt.
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3. Im Falle einer Auflösung des Vereins, werden die Güter des Vereins unter
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den übrigbleibenden Mitgliedern aufgeteilt bzw. an einen gemeinnützigen
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Verein gestiftet. Das restliche Kontoguthaben des Vereins **muss** an
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einen gemeinnützigen Verein gestiftet werden. Der gemeinnützige Verein
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|
wird von der (A)MV bestimmt.
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XV Nationales Gesetz
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15.1 Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
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"Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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1. Für jeden Fall der nicht in dieser Satzung vorgesehen ist, gilt das
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"Vereinsgesetz" Gesetz bom 21ten April 1928.
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